Auf Rammkurs gegen drei Polizeiautos: Raser jetzt verurteilt

Wilde Flucht vor der Exekutive quer durch Dornbirn hatte ein gerichtliches Nachspiel.
Feldkirch Jene absurde Aktion, die sich ein heute 24-jähriger Unterländer am 23. Juni des Vorjahres leistete, war halsbrecherisch und des Prädikats „filmreif“ durchaus würdig. Kurz vor Mitternacht, der junge Mann war am Steuer und hatte einen Begleiter im Pkw, fiel der Polizei seine etwas ungestüme Fahrweise auf.
Die wurde allerdings noch wesentlich ungestümer, als der junge Autofahrer des aufleuchtenden Blaulichts ansichtig wurde.
Durch die Stadt gerast
Was dann folgte, dauerte sechs nervenzerreißende Minuten und zog sich über eine sieben Kilometer lange Strecke quer durch Dornbirn hin. Der 24-Jährige presste seinen Fuß auf das Gaspedal. Sein Wagen schoss bei Rotlicht über Kreuzungen, prallte frontal gegen eine Ampel und rammte drei Polizeiautos. Erst im Bereich Wallenmahd konnte der Fluchtlenker von mehreren Streifen der Verfolger eingekeilt und anschließend festgenommen werden.

Geständig und reumütig
Knapp acht Monate später sitzt der junge Mann wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Sachbeschädigung als Angeklagter vor Richterin Sabrina Tagwercher. Er war damals ohne Führerschein unterwegs gewesen, weil er schon einmal wegen eines Autounfalls verurteilt wurde. Nach seinen Vermögensverhältnissen befragt, spricht er von Schulden aufgrund eines aufgenommenen Bankkredits. Auf die Frage der Richterin, wozu er den Kredit denn benötigte, antwortet er: „Für den Kauf eines Autos …“
Der 24-Jährige zeigt sich umfassend geständig und reumütig. Immer wieder murmelt er: „Es tut mir so leid. Ich bin so froh, dass niemand verletzt worden ist.“
„Panikattacke“
Weshalb er damals so ausrastete, vermag er sich nicht zu erklären. „Ich war wie ferngesteuert, hatte eine Panikattacke und zitterte am ganzen Körper. Ich verstehe noch heute nicht, warum ich damals nicht angehalten habe.“
Drei in jener Nacht beteiligte Polizeibeamte werden befragt. Einer von ihnen schildert: „Ich habe mein Dienstfahrzeug frontal vor das Fluchtauto gestellt und wollte aussteigen. Daraufhin beschleunigte der Angeklagte plötzlich. Geistesgegenwärtig schloss ich die Fahrertür, um eine Kollision zu verhindern. Das war knapp. Der Fluchtlenker wich dann auf den Gehsteig aus.“
Statt von seiner Möglichkeit Gebrauch zu machen, Fragen an die Zeugen zu stellen, entschuldigt sich der Angeklagte im Verhandlungssaal aufrichtig bei den Beamten und erntet dafür bei allen die Antwort: „Passt, ist in Ordnung …“.
Doch an einer Verurteilung führt kein Weg vorbei, betont Richterin Tagwercher, was der Beschuldigte durchaus versteht. Er wird im Sinne sämtlicher Anklagepunkte für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 4689 Euro in 360 Tagessätzen verurteilt. Der 24-Jährige ist damit einverstanden und ersucht um Ratenzahlung.