Für den Parteiensenat sind die Inserate beim Wirtschaftsbund keine Spende

Der UPTS hat sein Verfahren rund um den Vorarlberger Wirtschaftsbund eingestellt. Der Seniorenbund muss hingegen eine Strafe bezahlen, er wird als Teilorganisation der Partei angesehen.
Von Maximilian Werner, Magdalena Raos, Julia Schilly
Wien, Bregenz Der Seniorenbund ist eine Teilorganisation der österreichischen Volkspartei. Zu dieser Einschätzung kommt der Unabhängige Parteien- und Transparenzsenat (UPTS). Anlass war ein Fall aus dem Jahr 2019, für den die ÖVP nun 15.000 Euro Geldbuße bezahlen soll. Die Konsequenzen könnten wegen der drohenden Rückforderung von Coronahilfen aber deutlich weitreichender sein.
Denn das Ressort von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) prüft derzeit die Rückforderung von Corona-Hilfen, die fünf Landesverbände des Seniorenbundes aus dem NPO-Fonds erhalten haben. Im Fall des Vorarlberger Seniorenbundes geht es zum Beispiel um 24.000 Euro. Ausschlaggebend ist hier die Frage, ob es sich bei den Empfängern tatsächlich um unabhängige Vereine oder um Teilorganisationen der ÖVP handelt: Als Parteiorganisationen hätten sie keinen Anspruch auf Corona-Hilfen.
Personelle Überschneidungen zur Partei
Landesobmann Werner Huber betonte stets, dass bei einem entsprechenden Urteil zurückgezahlt werde. Auf VN-Nachfrage konnte er Montagnachmittag noch keinen Kommentar zum Bericht abgeben, da er ihn erst erhalten hatte.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des UPTS waren unter anderem die starken personellen Überschneidungen zwischen der Seniorenorganisation der ÖVP und den formal unabhängigen Vereinen. Außerdem verweist der Senat darauf, dass sich der Seniorenbund selbst im Internet noch im Vorjahr als Teilorganisation der ÖVP bezeichnet hat. In Summe sieht der Senat daher einen „bestimmenden Einfluss“ der Partei- auf die Vereinsorganisation.
Aufatmen kann hingegen die Vorarlberger Volkspartei, was zwei Verfahren rund um den Wirtschaftsbund anbelangt: Der Senat unter der Leitung des ehemaligen VwGH-Richters Wolfgang Pallitsch ist nicht der Ansicht, dass Inserate in der “Vorarlberger Wirtschaft” als Parteispenden zu werten sind. Der Rechnungshof, der die Angelegenheit vorbrachte, hatte die Zeitung des Wirtschaftsbunds unter anderem mit dem Bregenzer Gemeindeblatt verglichen und daraus geschlossen, dass der Preis der Inserate ein branchenübliches Format überschreiten würde.

Keine verdeckte Spende mit einem Inserat
Dieser Argumentation folgt der UPTS nicht, der Preis “erscheint jedenfalls nicht ungewöhnlich hoch”. Damit sei den Schlussfolgerungen des Rechnungshofes die Grundlage entzogen: “Besteht kein Grund, von einem verminderten Werbewert auszugehen und liegt der Inseratentarif der ‘Vorarlberger Wirtschaft’ innerhalb der Bandbreite vergleichbarer Medien, fehlt es an einem Anhaltspunkt für verdeckte Spenden.” Das Verfahren wurde in dieser Hinsicht eingestellt.
Er habe noch nicht die Möglichkeit gehabt, den Bescheid im Detail zu lesen, weshalb er noch nicht umfassend zu jedem Punkt Stellung nehmen könne, sagte Wirtschaftsbund-Obmann Marco Tittler (ÖVP)goog auf VN-Anfrage. Er verweist aber nach einer ersten Durchsicht auf die Argumentation des UPTS, der auch einen Vergleich zu Medien wie „die wirtschaft“, „eco nova“ und „Die Wirtschaft“ gezogen habe. Schlussfolgerungen des Rechnungshofes sei die Grundlage entzogen. „Da sieht man sich bestätigt“, sagt Tittler.
Eine Stellungnahme fehlte: Verfahren eingestellt
Ein weiterer Aspekt der Mitteilung des Rechnungshofes über angeblich überteuerte Inserate (153.000 statt 81.000 Euro) ab Juli 2019 wurde nicht weiterverfolgt: Die Partei wurde laut UPTS nicht mit dem Vorwurf konfrontiert und konnte dadurch keine Stellungnahme abgeben; der Senat selbst führt solche Erhebungen nicht durch.
Ebenfalls eingestellt wurde das Verfahren über den Rechenschaftsbericht der Landespartei. Auch hier kritisiert der Parteiensenat zwischen den Zeilen den Rechnungshof: “Es ergibt sich aus den Akten, dass der Rechnungshof die Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der im Rechenschaftsbericht enthaltenen Angaben der Partei gar nicht vorgehalten hat.” Laut Gesetz muss von der Partei im Vorhinein aber eine Stellungnahme verlangt werden; das passierte nicht.
Mit dieser Fragestellung sollte geklärt werden, ob Zahlungen des Wirtschaftsbundes an die Vorarlberger Volkspartei falsch im Rechenschaftsbericht ausgewiesen wurden. Fraglich ist ein Betrag von 52.008,96 Euro: Dabei handelt es sich laut Vorbringen des Rechnungshofes um Ausgaben des Wirtschaftsbundes, die im Interesse der Partei getätigt wurden.

Im Rechenschaftsbericht fehlte eine Angabe
Auch die anderen vier Parlamentsparteien wurden vom UPTS zu Zahlungen verdonnert, unter anderem die Neos. Die Fraktion der Vorarlberger EU-Abgeordneten Claudia Gamon (“renew europe.”) hatte ein Inserat in den VN mit dem Schriftzug “In Europa investieren heißt in Vorarlberg investieren”, verbunden mit dem Logo der Neos und der pinken Parteifarbe, geschaltet und bezahlt. Die Partei gab die Aufwendungen in der Höhe von 8508,08 Euro jedoch nicht als Sachspende in ihrem Rechenschaftsbericht an – aus Sicht des Senats zu Unrecht: Die Summe fließt damit als Strafe zurück in die Staatskasse.
Alle Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen berufen. Die ÖVP möchte das tun, was die Entscheidung zum Seniorenbund betrifft.

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