So funktioniert der Kinderschutz in Vorarlberg

Im Nachspiel des Verdachtsfalls in Lech kritisieren sich das Bündnis Kinderschutz und etablierte Kinderschutzorganisationen gegenseitig. So arbeiten die Behörden in Vorarlberg.
Schwarzach Das Bündnis Kinderschutz setzt im Kampf für den Kinderschutz vor allem auf die Öffentlichkeit und Druck. Aus ihrer Sicht sind die etablierten Kinderschutzorganisationen zu zurückhaltend. Diese vermissen beim Verein den Schutz der betroffenen Kinder und die notwendige Fachlichkeit.
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„Fachlichkeit bedeutet, sich gut zu überlegen, wie Schutz und Sicherheit für das Kind langfristig hergestellt werden können und wer als Bezugsperson ins Boot geholt werden kann“, erklärt Fachbereichsleiterin Jutta Lutz-Diem vom ifs Kinderschutz. „Kinderschutz ist Erwachsenensache – kein Kind muss bzw. kann sich selbst schützen.“ Dazu gehört auch Geduld, dem Kind die notwendige Zeit zu geben. Und gerade jüngeren Kindern fehle oft die notwendige Sprache, um das Erlebte ausdrücken zu können. „Diese Sprach- bzw. Hilflosigkeit kann die Grundlage für ein Trauma sein“, erklärt die Kinderschutzexpertin.
Kinderschutz als Priorität
Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeitsweise des ifs. So ist es ihnen weniger wichtig, nachzubohren, was in der Vergangenheit passiert ist. Vielmehr will man dem Kind die Möglichkeiten geben, der Situation gewachsen zu sein. „Auch legen wir großen Wert auf die Stärkung der Kinder, indem Themen wie ‚Mein Körper gehört mir‘, ‚Gute Geheimnisse, schlechte Geheimnisse‘, ‚Gute Gefühle, schlechte Gefühle‘ bearbeitet werden“, betont Lutz-Diem. Die Priorität der Kinder sei, dass die Übergriffe aufhören und sie ernst genommen werden.

Der Schritt an die Öffentlichkeit stelle für viele Kinder eine zusätzliche Belastung dar. „Sie glauben oftmals, dass sie in der Folge auf der Straße erkannt werden und nun ‚jeder‘ Bescheid weiß“, warnt die Kinderschutzexpertin. Schützend stellt sich Lutz-Diem aber auch vor den Systempartnern bei der Kinderfürsorge und der Polizei: „Diese Zusammenarbeit ist geprägt von einer hohen Professionalität und Fachlichkeit – dies erleben wir in unserer Arbeit Tag für Tag.“ Jede und jeder Einzelne nehme den Kinderschutz sehr ernst, versichert die ifs-Fachbereichsleiterin.
Die Sache mit dem Strafregister
Kein Allheilmittel stelle jedoch das Strafregister dar. Zwar gibt es in Österreich einen eigenen Strafregisterauszug mit Fokus auf Vergehen gegenüber Kindern für alle jene, die mit Kindern zusammenarbeiten wollen. Die „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ selbst stelle jedoch noch keine Prävention dar, betont Lutz-Diem: „Prävention bedeutet für mich, Kinder von Anfang an starkzumachen, sie zu stärken, dass sie Erwachsenen gegenüber auch ‚Nein, Halt, Stopp‘ sagen dürfen. Dass sie bestimmen dürfen, wer sie umarmen oder küssen darf, dass sie zuverlässige Ansprechpersonen in ihrem Umfeld haben.“
Das prüfen die Behörden
Derweil prüfen die Landesbehörden noch, ob es sich bei der Kinderbetreuungseinrichtung in Lech nun um eine Kinderbetreuung oder um eine Skischule handelt. Betreut werden die Kinder dort vor allem von Personen aus dem EU-Raum, die recht unbürokratisch in Österreich leben und arbeiten dürfen. Erst wenn diese länger als drei Monate in Österreich bleiben wollen, müssen sie sich verpflichtend bei den Bezirkshauptmannschaften um eine Anmeldebescheinigung bemühen und haben dafür eine Frist von vier Monaten. Bei dieser haben sie nur nachzuweisen, dass sie über gültige Dokumente verfügen und die Möglichkeiten haben, ihren Aufenthalt zu finanzieren, entweder über ein Einkommen oder Rücklagen.
Im Rahmen einer solchen Anmeldung prüfe die Bezirkshauptmannschaft (BH) natürlich, ob es Bedenken gegen die Anwesenheit in Österreich gibt, betont die BH Bludenz. Dies betrifft etwa auch offene Strafverfahren oder Fahndungen im Ausland, weniger jedoch die abgesessene und abgegoltene Strafhistorie der Person. Das primäre Ziel ist zu verhindern, dass sich jemand seiner Strafe entzieht.
Und selbst wenn eine solche Anmeldung verpasst wird, ist diese selbst nur eine Verwaltungsübertretung, die als solche gestraft wird. Der Aufenthalt selbst ist jedem EU-Bürger und gleichgestellten Ausländern dennoch grundsätzlich erlaubt. Anders sieht es aus, wenn ein Aufenthaltsverbot bereits vorliegt oder aufgrund von in Österreich begangenen Straftaten ausgesprochen wird. Der Strafregisterauszug wird in erster Linie rein für den Arbeitgeber erstellt, die Behörden selbst haben bei Bedarf selbst Zugriff auf die entsprechenden Daten.
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Kinderschutz in Vorarlberg
Der ifs Kinderschutz ist da für
– Kinder und Jugendliche, die von Gewalt betroffen sind;
– Menschen, die Gewalt an Kindern und Jugendlichen wahrgenommen haben oder nur einen Verdacht haben;
– und Fachpersonen.
Die Kontaktaufnahme kann auch anonym erfolgen.
ifs Kinderschutz
Marktplatz 3 (Eingang Winkelgasse)
6850 Dornbirn
Kinderschutz Telefonnummer: 05 17 55 505
Mail: kinderschutz@ifs.at
Kinder- und Jugendanwaltschaft
Information und Beratung, Unterstützung von Eltern/Erziehungsberechtigten und Vermittlung bei Konflikten mit Einrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe der BH.
Telefon: 05522/84900; kija@vorarlberg.at