Gemeindewohnungen: öffentlich ausschreiben oder weiterhin subjektiv vergeben?

Grund ist die Vergabe einer Wohnung an einen Arbeitnehmer. Die einen sehen darin die Sicherung einer Arbeitsstelle, die anderen einen Nachteil durch Intransparenz.
St. Anton Die Liste „St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten“ forderte in der Gemeindevertretungssitzung, dass freie Gemeindewohnungen transparenter ausgeschrieben werden sollen und die Ausschreibung der Wohnung für jeden St. Antoner ersichtlich ist. Deshalb will die Liste „St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten“ einen Beschluss „zur Vorgehensweise bei Vermietung oder Verpachtung von gemeindeeigenen Wohnungen und Gebäuden“ fassen.
ÖVP hätte lieber Announce gehabt
Der Anlass: Eine Ein-Zimmer-Wohnung der Gemeinde wurde unbürokratisch an einen Mitarbeiter von Walter’s Brotlädele vergeben. Die Liste „St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten“ wünscht sich, dass man eine Wohnungsannonce im Gemeindeblatt schaltet, sodass sich jeder auf diese Wohnung bewerben kann. Jörg Bitschnau ist der Ansicht, dass viele Leute gar nicht wissen, wenn eine Wohnung in St. Anton frei wird.
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Bei der Vergabe von Gemeindewohnungen ist ein Gemeindebeschluss notwendig, wenn die Mietdauer auf fünf Jahre oder länger ausgelegt ist. Bleibt diese unter fünf Jahren, kann der Vorstand entscheiden. Im Gemeindevorstand werde daher jeder Einzelfall angeschaut, entgegnete Bürgermeister Helmut Pechhacker. Dort habe man sich dazu entschieden, keine Ausschreibung zu machen, da es für den Vorstand klar war, die Wohnung an einen Arbeitnehmer von Walter’s Brotlädele zu vergeben, damit dieser dort weiterarbeiten kann.

Nach Eva-Maria Vonier sei diese „Notfallwohnung“ für St. Antoner, die schnell und unbürokratisch eine Wohnung brauchen. „Ich vertraue dem Vorstand da schon.“ Sowas solle man aber nicht „im stillen Kämmerlein beschließen“, forderte Alexandra Battlogg.
Martin Anker gab zu bedenken, dass man, wenn man die Wohnung ausschreibt, auch mehr Bewerber hätte. Dann müsste man neun von zehn Bewerbern absagen und dies objektiv begründen können. Also müsste man einen objektiven Kriterienkatalog erstellen. Jetzt vergebe man die Wohnung subjektiv.
Der Antrag der Liste „St. Antöner Volkspartei und freie Kandidaten“, in Zukunft die Gemeindewohnung im Gemeindeblatt zu veröffentlichen, wenn sie verfügbar ist, wurde mit sieben zu fünf Stimmen abgelehnt.
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