Acht Verletzte nach rätselhafter Attacke mit Eisenstange: So hoch ist die Strafe

VN / 20.02.2023 • 19:31 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Hauptangeklagte wurde in mehreren Punkten für schuldigt gesprochen. <span class="copyright">VN/GS</span>
Der Hauptangeklagte wurde in mehreren Punkten für schuldigt gesprochen. VN/GS

Zwei junge Männer und ein Mädchen sollen zahlreiche Gäste einer Diskothek verprügelt haben. So grundlos wie brutal.

Feldkirch Es ist kein alltäglicher Prozess, der da am Landesgericht Feldkirch stattfindet. Angeklagt sind zwei Vorarlberger Männer im Alter von 19 und 22 Jahren und ein 18-jähriges Mädchen. Der Anklagevortrag von Staatsanwalt Johannes Hartmann belastet das Trio: „Die drei haben sich stillschweigend verabredet, andere schwer zu verletzen, traten dann als Einheit auf und rüsteten sich vor der Tat mit Gegenständen wie einer Eisenstange und einem Baseballschläger aus.“

Der Zweitangeklagte (r.) und das drittangeklagte Mädchen. <span class="copyright">VN/GS</span>
Der Zweitangeklagte (r.) und das drittangeklagte Mädchen. VN/GS

Tatort war der Weg zwischen einer Vorderländer Diskothek und dem Bahnhof Klaus. Dort soll das Trio laut Anklage „in gemeinsamer Ausführung acht Personen teils unter Verwendung von Gegenständen aus Metall und einer hölzernen Baseballschlägers geschlagen und ihnen dadurch unter anderem Fingerbrüche und Platzwunden zugefügt haben.“

Opferrolle vertauscht

Die drei Angeklagten weisen diese Anschuldigungen vehement von sich. Doch nicht nur das: Vielmehr behaupten sie, selbst zu Opfern der „anderen Gruppe“ geworden zu sein und sich nur verteidigt haben zu wollen. Von der Verwendung einer Eisenstange wollen sie schon gar nichts wissen. Das behauptet zumindest der 19-jährige Hauptangeklagte, der beim Prozess von den damaligen angeblichen Opfern und nunmehrigen Zeugen immer wieder am schwersten belastet wird.

Wie der Zweitbeschuldigte ist auch er gerichtsbekannt. Beide haben bereits mehrere Vorstrafen zu verbuchen, der 19-Jährige war sogar schon in Haft.

Das Gericht hat insgesamt zwölf Zeugen der Vorkommnisse von damals, es war im April des Vorjahres, zur Einvernahme geladen. Bei den meisten handelt es sich um Besucher der Diskothek, die beim Nachhauseweg zum Bahnhof plötzlich von den Angeklagten attackiert worden sein wollen.

Das ominöse Auto

Dieie Zeugen sprechen unisono davon, ein Auto – angeblich ein blauer VW-Golf – im Bereich der Unterführung gesehen zu haben, aus dessen Kofferraum die beiden männlichen Angeklagten „längliche Gegenstände“ herausgeholt hätten. „Dann rannten sie plötzlich auf und los, fuchtelten mit einer Eisenstange und schlugen auf unsere Köpfe ein“, schildert ein 18-jähriger Zeuge.

„Wir alle mussten ins Krankenhaus“, erzählt ein anderes angebliches Opfer. Ein weiterer Zeuge behauptet, von dem 18-jährigen Mädchen eine „Watsche bekommen“ zu haben. „Ich habe mich gar nicht mehr ausgekannt“, sagt er noch. Die Schläge mit der Eisenstange seien zumeist vom Erstangeklagten verteilt worden, vor allem gegen Schläfen am Kopf und Hände.

Die Verteidiger der Angeklagten, die Rechtsanwälte Gerhard Müller (l.) und Martin Reichegger, erwirkten Freisprüche für die weiteren Beschuldigten. <span class="copyright">VN/GS</span>
Die Verteidiger der Angeklagten, die Rechtsanwälte Gerhard Müller (l.) und Martin Reichegger, erwirkten Freisprüche für die weiteren Beschuldigten. VN/GS

Ungeklärter Auslöser

Richterin Sabrina Tagwercher fragt nach dem Auslöser des Angriffs. Doch keiner der Zeugen kann sich das Motiv des Angriffs erklären. „Wir waren alle wie erstarrt, denn wir haben denen nichts getan“, rätselt ein angebliches Opfer der brutalen Prügelattacke.

Erstangeklagter verurteilt

Am frühen Abend wird das Urteil gefällt. Der Hauptangeklagte wird wegen schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von fünfzehn Monaten verurteilt (Urteil nicht rechtskräftig) Im Zweifel freigesprochen werden der Zweitangeklagte und die Drittangeklagte (rechtskräftig).

Privatverteiligtenvertreter und Opferanwalt Stefan Denifl.<span class="copyright"> vn/gs</span>
Privatverteiligtenvertreter und Opferanwalt Stefan Denifl. vn/gs
Ebenfalls Privatbeteiligtenvertreter: Der Bludenzer Rechtsanwalt Martin Gürtler. <span class="copyright">VN/Gs</span>
Ebenfalls Privatbeteiligtenvertreter: Der Bludenzer Rechtsanwalt Martin Gürtler. VN/Gs

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