Womit ein angeblicher Geheimagent einen Tankstellenpächter bedrohte

VN / 28.02.2023 • 09:22 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Stuhl, auf dem der Beschuldigte sitzen sollte, blieb beim Prozess leer.<span class="copyright">VN/HUMMER</span>
Der Stuhl, auf dem der Beschuldigte sitzen sollte, blieb beim Prozess leer.VN/HUMMER

Ein nicht alltäglicher Fall wurde am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Allerdings in Abwesenheit des Angeklagten.

Von Raffael Hummer

Feldkirch Dass der 48-jährige Angeklagte “nicht alle Tassen im Schrank” hat, ist für den Pächter einer Tankstelle in Dornbirn als Zeuge bei der Verhandlung glasklar. Wegen der gefährlichen Drohung, das Leben und die Existenz des Tankwarts und seiner Angestellten zu zerstören, muss sich der Beschuldigte am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Die Macht dazu habe er, weil er Freunde beim FBI habe und selbst Geheimagent sei, wie er damals dem Tankstellenbesitzer versichert haben soll. Ein typischer “007” ist der Angeklagte aber eher nicht. Dafür fehlt ihm nämlich offensichtlich die charmante Ader. So habe er Kunden vor der Tankstelle angepöbelt und sei in der Umgebung überhaupt als Unruhestifter bekannt. Auch den Martini (geschüttelt, nicht gerührt) soll er laut Zeugenaussage einmal mit einer Flasche Jack Daniel’s ersetzt haben, bevor er wegfuhr.

“Pass auf, dass nichts passiert”

Das Einzige, was den 48-Jährigen mit einem guten Geheimagenten verbindet, ist, dass er im Verborgenen bleibt. Zumindest wenn er vor Gericht geladen wird. So muss die Verhandlung ohne den Angeklagten geführt werden. Ob das möglich ist, liegt jeweils im Ermessen des vorsitzenden Richters.

Wegen seiner Pöbeleien hatte der Beschuldigte Hausverbot, was ihn persönlich ungemein störte und auch nicht davon abhielt, immer wieder in der Tankstelle aufzukreuzen und sich darüber zu beschweren. “Ein Blödsinn” sei das Hausverbot, er wolle doch nur einkaufen. Anfang dieses Jahres eskalierte die Situation dann. Als der Beschuldigte vom Pächter der Tankstelle verwiesen wurde, bedrohte er diesen, er solle aufpassen, dass nichts passiert, wenn er und seine Angestellten allein da sind.

Mildes Urteil

Ob diese Drohung ernst zu nehmen sei, fragt Richter Julian Fettner den Pächter. “Ich weiß nicht, wie ernst man das nehmen kann. Aber ich muss es ernst nehmen, zur Sicherheit meiner Mitarbeiter”, bekräftigt er. Deswegen habe er in der Zeit, in der er im Urlaub war, auch eine Sicherheitsfirma für die Abendstunden engagiert.

Den Schuldspruch am Ende der kuriosen Verhandlung begründet der Richter damit, dass der Angeklagte die Mitarbeiter der Tankstelle in “Furcht und Unruhe” versetzt habe. Das nicht rechtskräftige Urteil sieht eine Geldstrafe von 720 Euro vor, davon die Hälfte bedingt.

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