Verwandte im Streit: Mit der Machete vor der Haustüre des Großcousins

VN / 10.03.2023 • 08:24 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der 27-jährige Angeklagte stand während der Tat unter Drogeneinfluss. <span class="copyright">VN/Ertl</span>
Der 27-jährige Angeklagte stand während der Tat unter Drogeneinfluss. VN/Ertl

Im Prozess gegen einen 27-Jährigen waren dessen Verwandte nicht zu seiner Unterstützung, sondern als Belastungszeugen vor Ort.

Von Norea Ertl

Feldkirch Wegen gefährlicher Drohung und Hausfriedensbruch musste sich am Donnerstag ein 27-jähriger am Landesgericht in Feldkirch verantworten. Der junge Mann ist um Unterland wohnhaft und seit rund einem Monat arbeitslos gemeldet.

Der Angeklagte wird in den Verhandlungsraum geführt. <span class="copyright">VN/Ertl</span>
Der Angeklagte wird in den Verhandlungsraum geführt. VN/Ertl

„Werde ihm den Kopf abhacken“

Anklagepunkt ist eine gefährliche Drohung seitens des Beschuldigten, die er am 5. Dezember des vergangenen Jahres nach einer Auseinandersetzung mit seinem Großcousin geäußert haben soll. Der 27-Jährige drohte aber nicht dem Großcousin, sondern gegenüber dessen Mutter mit folgenden Worten: „Verabschiede dich von deinem Sohn, ich werde zurückkommen und ihm den Kopf abhacken“, heißt es in der Anklageschrift. Als der 27-Jährige nach einiger Zeit wieder vor der Haustüre seines Großcousins auftauchte, soll er – mit einer Machete in der Hand – mithilfe von Fußtritten versucht haben, in die Wohnung einzudringen.

„Habe Benzos genommen“

Der Angeklagte bekennt sich „teilweise schuldig“, wie er zu Beginn der Verhandlung kundgibt. Er habe an diesem Tag zwar Benzodiazepine konsumiert, schließe aber trotzdem aus, dass er eine Drohung ausgesprochen habe. Er habe lediglich seinen Großcousin mit Schimpfwörtern wie „ehrenlos“ beleidigt.

Missverständnis

Auch der Hausfriedensbruch, der dem Mann vorgeworfen wird, sei anders abgelaufen. Diese Auseinandersetzung habe nämlich gar nicht vor der Wohnung seines Großcousins, sondern auf dem Parkplatz stattgefunden. Die Richterin weist den Beschuldigten darauf hin, dass er beim Geständnis bei der Polizei davon sprach, dass er in den ersten Stock des Hauses gegangen sei. Darauf hin meint der junge Mann nur: „Da muss es zu einem Missverständnis gekommen sein.“

Verwandtschaft im Zeugenstand

Bei dem Prozess wurden sieben Zeugen vorgeladen, alle davon sind mit dem Angeklagten verwandt. Ihre Aussagen decken sich größtenteils: Er sei an diesem Tag nicht der Mensch gewesen, der er sonst ist.

6 Monate Haft

Die zuständige Richterin Magdalena Rafolt verurteilt den Beschuldigten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. „Ich glaube, dass es so passiert ist, wie es angeklagt wurde“, erklärt sie. Sie sehe keinen Grund, wieso ihn seine Verwandten in so etwas „reinreiten“ sollten. Allerdings sei für sie klar, dass er die Strafhandlung im Zustand völliger Berauschung begangen habe: „Ich glaube, Sie können sich nicht erinnern.“ Erschwerend auf das Urteil wirken sich die Vorstrafen des jungen Mannes aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der junge Mann nimmt drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.