Das Hausboot muss dem Bodensee fern bleiben

VN / 16.03.2023 • 15:12 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Für Salzmann ist es kein Hausboot, doch die Behörden sahen dies anders. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Für Salzmann ist es kein Hausboot, doch die Behörden sahen dies anders. VN/Paulitsch

Die Frage, ob das Partyboot ein Hausboot ist, landete vor dem Landesverwaltungsgericht. Dieses hat nun entschieden.

Fußach Die einen, vor allem Eigentümer Günther Salzmann, sah in seinem Projekt zuerst ein Partyboot, dann ein Sporthausboot. Die anderen, sprich die Behörden, ein Hausboot und verweigerten die Zulassung. Nun entschied sich auch das Landesverwaltungsgericht (LVwG).

Das Boot kann sich selbst bewegen, hat raumhohe Fenster und ähnelt eher einem Haus als einem Bodenseeboot. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Das Boot kann sich selbst bewegen, hat raumhohe Fenster und ähnelt eher einem Haus als einem Bodenseeboot. VN/Paulitsch

Zur Erinnerung: Das Verfahren zog sich über Monate, 500.000 Euro hat Salzmann laut eigenen Angaben in seinen Prototypen der Zukunft am Bodensee gesteckt. Das rechteckige Boot ist mit Whirlpool, Küche, Dusche und Dachterasse ausgestattet. Und es sollte nur das erste von gut 15 ähnlichen Booten im Yachthafen Salzmann werden.

Der Innenraum bietet alles, was ein Gast verlangen könnte. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Der Innenraum bietet alles, was ein Gast verlangen könnte. VN/Paulitsch

Jedoch sind Hausboote am gesamten Bodensee verboten, sie können nicht zugelassen werden. Und die Aufsichtsbehörden, allen voran die zuständige Bezirkshauptmannschaft Bregenz, erkannte in dem Partyboot eine “starke wohnliche Komponente” und verwies auf das Zulassungsverbot in der Bodenseeschifffahrtsordnung.

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Dem folgte nun auch das LVwG, wie der ORF in Erfahrung brachte. LVwG-Präsident Nikolaus Brandtner bestätigt den Entscheid. Das Hausboot sei nicht zulassungsfähig und muss dem See fern bleiben. “Ohne Zulassung darf es nicht einmal wassern”, bestätigt auch Rainer Honsig-Erlenburg von der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz. Dies gilt auch für das Hafenbecken selbst, aus diesem wurde es bereits 2022 entfernt.

Salzmann war von seinem Projekt überzeugt. <span class="copyright">VOL/dünser</span>
Salzmann war von seinem Projekt überzeugt. VOL/dünser

Weitere Folgen hat der Gerichtsentscheid bislang nicht. “Alle notwendigen Maßnahmen wurden bereits 2022 gesetzt, nach dem aktuellen Stand ist nun alles so, wie es sein sollte”, bestätigt Honsig-Erlenburg. Offen ist jedoch noch, ob sich das Projekt damit nun erledigt hat. Salzmann hat nun vier Wochen Zeit, eine Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde vor den Verfassungsgerichtshof anzustrengen. Und auch wenn er das Boot auf dem Festland weiter nutzen will, braucht es je nach Idee verschiedene Genehmigungsverfahren. Salzmann war am Donnerstag für die VN nicht erreichbar.

Das Hausboot bleibt ohne Zulassung. <span class="copyright">VOL/Dünser</span><p class="caption">
Das Hausboot bleibt ohne Zulassung. VOL/Dünser

Salzmann im August 2022

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