Allerletzte Chance für Mietpreisbremse

Ein Antrag könnte durch eine sogenannte “Trägerrakete” noch eingebracht werden. Neos kritisieren Vorschläge.
Wien Es ist wohl die letzte Chance für eine Entlastung von Hunderttausenden Österreicherinnen und Österreichern. Am 1. April sollen in Altbauten die Richtwertmieten um 8,6 Prozent erhöht werden. Die Verhandlungen scheiterten zuletzt an Forderungen auf Erlass der Grunderwerbssteuer durch die ÖVP. Nun könnte ein Kompromiss möglich sein. Eine Entscheidung wird spätestens am Donnerstag im Finanzausschuss des Parlaments fallen.
Die an die Inflationsentwicklung gekoppelten Richtwertmieten wurden vergangenes Jahr bereits um fast 6 Prozent erhöht. Angestrebt wird eine gesetzlich verordnete Drosselung der Mieterhöhung von 8,6 auf zunächst 3,8 Prozent. Der Rest der Mietanhebung soll auf 2024 und 2025 verschoben werden. Die Neos halten von diesem Vorschlag weniger. „Das wird zur Folge haben, dass die Richtwertmieten im Jahr 2025 um mindestens 15 Prozent steigen. Das ist ein durchsichtiges Manöver: Verschieben auf die Zeit nach der nächsten Wahl“, sagt Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker. In Vorarlberg betreffe das aber so gut wie niemanden, ergänzt er, da es kaum Richtwertbauten gebe.

Fristen versäumt, Versuch einer Trägerrakete
Die Regierung hat nun Zeit bis 31. März, um eine Mietpreisbremse zu ziehen. Ein entsprechender Antrag könnte durch einen formalen Kunstgriff, eine sogenannte Trägerrakete, eingebracht werden. Bei einer Trägerrakete handelt es sich um einen inhaltlich leeren Antrag, der im Zuge von Verhandlungen bereits vorsorglich in den parlamentarischen Prozess geschickt wird und dann thematisch nach Bedarf entsprechend abgeändert werden kann, falls es zu einer Einigung kommt. Im konkreten Fall planen die Grünen diesen Donnerstag einen Antrag zu einem Tippfehler im Einkommensteuergesetz, aus dem die Mietpreisbremse werden soll. Im regulären Fristenlauf hätte diese eigentlich spätestens im jüngsten Bautenausschuss finalisiert werden müssen, um noch rechtzeitig per 1. April in Kraft treten zu können.
Streit um Grunderwerbssteuer
Die ÖVP will für die Vermieter, die bei einer Mietpreisbremse zu einem spürbaren Einnahmenverzicht gedrängt werden, auch eine Verbesserung in das Gesetz hineinverhandeln. Dazu gehört die attraktivere steuerliche Abschreibungsmöglichkeit bei klimafreundlichen thermischen Sanierungen. Sie will zudem Käufer und Häuslbauer entlasten. Beim Kauf einer Immobilie sollen die ersten 500.000 Euro von der Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent des Kaufpreises) befreit werden.
Den Grünen geht der Steuervorstoß der ÖVP allerdings zu weit, da damit auch wohlhabende Luxusimmobilienkäufer entlastet würden. Wie Nina Tomaselli, Grünen-Wohnbausprecherin im Ö1-Morgenjournal mitteilte, schlagen die Grünen den Kompromissvorschlag vor, den Grunderwerbsteuersatz ab einem Kaufpreis von 1 Mill. Euro zu erhöhen. Das soll den Gemeinden, die diese Steuer einheben, zur Gegenfinanzierung dienen.
Loacker kritisiert gegenüber den VN auch diese Idee: „Tomaselli erliegt einem Denkfehler. Natürlich muss ein Bauträger diese 5 Prozent Grunderwerbssteuer an die Kunden weitergeben. Ihr Vorschlag führt also zu höheren Steuern bei verdichteter Bauweise. Bestraft werden damit die Wohnungskäufer. Den Vorteil aus der grünen Idee haben die, die ein Einfamilienhaus bauen.”

Neos schlagen Freibetrag vor
Die Neos haben einen eigenen Antrag eingereicht, berichtet Loacker, und zwar auf den Entfall der Grunderwerbssteuer. Konkret geht es um einen Freibetrag von 400.000 Euro, der immer gelten solle – auch wenn um eine Million Euro gekauft wird.
Brunner kommentiert Verhandlungen nicht
Die ÖVP wollte zu den laufenden Gesprächen keine Stellungnahme abgeben. Finanzminister Magnus Brunner hatte aber bereits vor dem Wochenende Verhandlungsspielraum in Sachen Grunderwerbsteuer signalisiert. Statt einer generellen Steuerbefreiung bis 500.000 Euro könne er sich auch vorstellen, “eine Obergrenze für den Immobilienpreis insgesamt einzuziehen”. Wer diese Kaufpreisgrenze überschreite, müsse die Grunderwerbssteuer “auch für die ersten 500.000 Euro bezahlen. “Darüber können wir gerne reden”, so der Minister.
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