Warum die Entlassung eines 37-Jährigen “gegen jede Vernunft” wäre

Aufgrund seiner Psyche stellt ein Unterländer eine Gefahr für sich selbst und Fremde dar.
Von Norea Ertl
Feldkirch Ein 37-Jähriger musste sich am Mittwoch wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchter Körperverletzung von Beamten am Landesgericht in Feldkirch verantworten. Der Mann war vor seiner Einweisung in das Landeskrankenhaus Rankweil im Unterland wohnhaft und war in der Lebensmittelbranche tätig.

Tiefgreifende Störung
Laut Anklageschrift steht die Tat im Zusammenhang mit einer “psychischen Abnormität höheren Grades”. Das bestätigt auch der psychiatrische Gutachter Reinhard Haller: Es handle sich um eine nachhaltige, tiefgreifende Störung. Der Betroffene sei bereits als Kind mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) diagnostiziert worden, diese habe sich im Erwachsenenalter zu einer mentalen Behinderung entwickelt. Seit 2004 ist er immer wieder in das Landeskrankenhaus Rankweil eingewiesen worden, da er aufgrund seiner Aggressionsausbrüchen eine Gefahr für sich selbst und Fremde dargestellt hat. Haller erklärt, dass die Voraussetzungen für eine Einweisung auf jeden Fall gegeben seien, eine bedingte Nachsicht sei zu verneinen: “Er muss stationär stabilisiert werden”. Ansonsten sei es nur eine Frage der Zeit, bis er erneut eine Tat mit schweren Folgen begehe.
Keine Besserung in Sicht
Nach Hallers Prognose ist für den Zustand des Mannes vorerst keine Besserung in Sicht. Eine bedingte Nachsicht sei auszuschließen, nicht nur aufgrund der Untersuchungen, sondern auch angesichts dessen “was wir heute gesehen haben”. Damit verweist der Gerichtsgutachter auf den Vorfall, der sich während der Verhandlung ereignete: Der Betroffene wollte ganz plötzlich den Saal verlassen, weil es ihm nicht gut gehe. Wenige Minuten später kam eine der Justizwachen, die ihn begleiteten, zurück und teilte dem Richter mit, dass sie versucht hätten, den Mann wieder reinzuholen, dieser sich aber weigerte. Nachdem Haller mit dem 37-Jährigen sprach und erläuterte, dass er verhandlungsfähig wäre, ordnete Richter Theo Rümmele eine Zwangsvorführung an, die dann gemeinsam mit weiteren vier Justizwachen als Verstärkung durchgeführt wurde.
Außerdem stellt der Gutachter klar, dass es medizinisch unmöglich sei, dass der Betroffene sich nicht an den Tathergang erinnern könne, wie dieser es zuvor angab.
“Gegen jede Vernunft”
Im Endplädoyer erklärt der Verteidiger des Mannes zwar, dass dieser nicht eingewiesen werden möchte, trotzdem stimmt er dem Staatsanwalt zu: Er bedauere zwar, nicht für seine Freilassung plädieren zu können, jedoch sei es “gegen jede Vernunft” dies zu tun. Er gibt dem Mann zu verstehen, dass es besser für ihn sei, sich wieder zurück ins Landeskrankenhaus zu begeben. “Hohes Gericht, ich sehe, dass es im Moment keine andere Lösung gibt”, schließt der Verteidiger ab.
Rümmele spricht als Urteil die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum aus und rät dem Mann, sich gut zu benehmen, sodass man die Unterbringung nach einer gewissen Zeit bedingt nachsehen könne.
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