Die eigene Wohnung in Brand gesetzt

Seine widersprüchlichen Aussagen wurden dem Angeklagten (20) zum Verhängnis.
Von Norea Ertl
Feldkirch Am Dienstag musste sich ein junger Mann am Landesgericht Feldkirch verantworten. Laut Anklageschrift soll der 20-Jährige im vergangenen Jahr seine Wohnung mithilfe von brennbarer Flüssigkeit in Flammen gesetzt und versucht haben, einen Tresor in einem Geschäftslokal aufzubrechen. Außerdem soll er 100 Gramm Mariuhana gekauft und einem Dritten übergeben haben.
In der Hauptverhandlung, die am 14. März dieses Jahres stattfand, gestand der Angeklagte das Vergehen des Diebstals durch Einbruch sowie den unerlaubten Umgang mit Suchtgift. Die Brandstiftung stritt er jedoch ab. Und das, obwohl er bezüglich dieses Delikts bei seiner Haftverhandlung ein Teilgeständnis ablegte. Laut dem 20-Jährigen habe ihm sein damaliger Rechtsanwalt dazu geraten. Der Angeklagte hätte diesem zwar mitgeteilt, dass er die Tat nicht beging, der Anwalt solle ihm aber gesagt haben, dass er nicht in U-Haft kommen würde, wenn er sich geständig zeige.
Rechtsanwalt im Zeugenstand
Der Staatsanwalt stellt dem Angeklagten nach dieser Erläuterung die Frage, ob er denn den besagten Anwalt von seiner Verschwiegenheitspflicht entbinden würde, um diese Aussage zu beweisen. Dies bejaht der junge Mann, woraufhin der Staatsanwalt die Ladung des Anwalts in den Zeugenstand beantragt. Der Verteidiger des Angeklagten spricht sich zwar dagegen aus, doch 30 Minuten später trifft der Rechtsanwalt ein und weist die Vorwürfe zurück: „Nein, das stimmt nicht, ich habe ihm nicht zu einem Geständnis geraten.“
„Brand war kein Unfall“
Nach einer Besprechung mit dem Schöffensenat ist für Richter Richard Gschwenter klar: Der Brand war kein Unfall. Das widerlege außerdem das Brandschutzgutachten. Die verschiedenen Geschichten, die der Angeklagte in seinen Einvernahmen erzählte, würden nicht zusammenpassen, es gäbe „wahnsinnig viele Widersprüche“, so Gschwenter.
Strafe: 21 Monate und 21.000 Euro
Gschwenter verurteilt den Angeklagten zu 21 Monaten Freiheitsstrafe, 14 davon auf Bewährung. Außerdem muss er den Schaden, für den die Versicherung aufgrund des Brandes aufkommen musste, zurückzahlen. Die Summe beläuft sich dabei auf 21.000 Euro. Milderungsgründe sind unter anderem, dass das Alter des Angeklagten unter 21 Jahren ist und dass er teilweise geständig gewesen sei. Die Vorstrafe des jungen Mannes und der rasche Rückfall nach seiner letzten Straftat wirken sich erschwerend auf das Urteil aus. Der Angeklagte nimmt die drei Tage Bedenkzeit in Anspruch, der Staatsanwalt legt Berufung wegen zu milder Strafe ein. Das Urteil ist also nicht rechtskräftig.
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