Entlassungsprozess Tridonic: Wichtigste Zeugin fehlte

Vergleichsangebot der Firma auch beim zweiten Verhandlungstag gescheitert. Prozess vertagt.
Feldkirch Wie die VN berichteten, findet derzeit am Arbeitsgericht in Feldkirch ein außergewöhnlicher Prozess statt. Es geht um eine Betriebsratsvorsitzende der Dornbirner Firma Tridonic, die laut Arbeiterkammer und dem ÖGB im Dezember 2022 zu Unrecht wegen einer angeblichen Verleumdung und „Anschwärzung“ der Werksleiterin entlassen wurde. Die betreffende Betriebsrätin ist auch die Beklagte beim Prozess.
Geschäftsführer einvernommen
In einer zweiten Verhandlungsrunde wurde am Freitag von Richter Gabriel Rüdisser zunächst der Geschäftsführer des Unternehmens, der die Entlassung vorgenommen hatte, einvernommen. Dieser begründete seinen damaligen Schritt nicht nur mit dem Verleumdungsvorwurf, sondern auch infolge anderer angeblicher Verfehlungen der Betriebsratsvorsitzenden, die auch als Arbeiterin tätig war und seither vom Dienst freigestellt ist. So soll die Betreffende oft zu spät zur Arbeit erschienen und auch häufig im Krankenstand gewesen sein.
Kernpunkt ist jedoch der Vorwurf, mit dem die Betriebsrätin die Werksleiterin belastet. Letztere soll die Arbeiterin während der Verteilung von Weihnachtsgeschenken an die Belegschaft tätlich angegriffen haben, indem sie sie herumgestoßen habe. Dafür gibt es jedoch keine eindeutigen Beweise. Weder durch Zeugen noch durch eine Aufzeichnung der Videokamera.

“Kein gangbarer Weg”
Tridonic-Rechtsvertreter Anwalt Alexander Wittwer betonte zu Beginn der Verhandlung nochmals, dass seitens des Unternehmens nach wie vor die Bereitschaft eines Vergleichsangebotes bestehe. Dies lehnte Beklagtenvertreterin Tamara Thöny-Maier von der Arbeiterkammer jedoch strikt ab: „Das wäre für meine Mandantin angesichts der Auflösung des Arbeitsverhältnisses kein gangbarer Weg.“ Thöny-Maier weist die Vorwürfe der klagenden Partei als falsch zurück, ihre Mandantin hätte dem Unternehmen zu keiner Zeit Anlass für eine Entlassung gegeben.
Als wichtigste Zeugin in der Angelegenheit war auch die Werksleiterin geladen, sie hatte sich jedoch aufgrund einer Erkrankung entschuldigt. Weshalb Richter Rüdisser den Prozess vertagte.
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