Mutter mit Selbstverbrennung gedroht: „Das gibt eine lässige Flamme!“

VN / 07.05.2023 • 17:25 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte weit weniger emotionslos als bei den Auseinerandersetzungen mit seiner Mutter. <span class="copyright">vn/gs</span>
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte weit weniger emotionslos als bei den Auseinerandersetzungen mit seiner Mutter. vn/gs

In der Küche brodelte es nicht im Kochtopf, sondern zwischen einer Frau und ihrem Junior.

Feldkirch „Und ich werde dir die Zähne einschlagen und dich dann im Wald erschießen!“ Garstige Worte. Und nicht die einzige Drohung, die ein 33-jähriger Oberländer dereinst seiner Mutter entgegenschmetterte.

Das Zusammenleben der beiden muss die Hölle unter dem gemeinsamen Dach gewesen sein. Passend dazu auch die buchstäblich feurige Prophezeiung des Juniors in der Küche: „Wenn ich mich mit Benzin übergieße und anzünde, dann gibt das eine lässige Flamme! Und das Haus brennt dann auch noch ab.“

Wegen gefährlicher Drohung angeklagt

Grund genug für die verzweifelte Mutter, ihren Sohn bei der Polizei anzuzeigen. Was nun auch eine Anklage seitens der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Drohung gegen den 33-Jährigen nach sich zog.

Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch weigert sich die Frau zunächst, in Anwesenheit ihres Sohnes als Zeugin auszusagen. Sie ist zu verängstigt. Weshalb die Oberländerin die zuständige Richterin Sabrina Tagwercher vor der Verhandlung ersucht: „Kann ich beim Prozess abgesondert einvernommen werden?“

Dieses Anliegen bleibt zunächst mal offen. Erst wird der angeklagte Junior zur Sache befragt. Schon längst ist der arbeitslose Mann, Vater eines achtjährigen Kindes, von zuhause ausgezogen. Er wohnt mittlerweile in einer Vorarlberger Betreuungseinrichtung. Bei der Verhandlung vermittelt der Beschuldigte einen etwas fatalistischen Eindruck. Soll doch kommen, was kommt …

Angebot einer Diversion

Grundsätzlich ist der 33-Jährige geständig, die Drohungen ausgesprochen zu haben. „Ja, so ähnlich war’s“, räumt er ein. Es habe eben immer wieder Unstimmigkeiten zwischen ihm und seiner Mutter gegeben. Aber natürlich hätte er seine Drohungen nie wahrgemacht. „Ich sage, seit ich nicht mehr zuhause wohne, hat sich die Lage entspannt“, so der Angeklagte.

Da seine massiven, schlussendlich aber leer gebliebenen Drohungen nicht in fatalen Auswirkungen eskalierten, bietet Richterin Tagwercher dem 33-Jährigen eine Diversion, also einen außergerichtlichen Tatausgleich ohne Verurteilung, an. Dies in Form einer Entschuldigung bei seiner Mutter. Und zwar hier und jetzt. Der Mann ist damit einverstanden.

Tränen im Gerichtssaal

Die Richterin begibt sich nun nach draußen vor den Verhandlungssaal, wo die Mutter des Beschuldigten wartet. Wird die Frau mit dem Angebot einer Versöhnung einverstanden sein? Tatsächlich steht sie kurz darauf vor ihrem Sohn. Von Angesicht zu Angesicht. Der Junior steht auf und bittet um Verzeihung. „Ja, ich bin mit der Entschuldigung einverstanden. Aber ich will nur nicht, dass so etwas wieder passiert!“, schluchzt seine Mutter, während Tränen aus ihren Augen fließen.

Somit ist die Sache für den Beschuldigten erledigt. Doch die Richterin ermahnt den 33-Jährigen deutlich: „Wir geben Ihnen heute noch einmal eine Chance. Doch wenn wir Ihren Namen hier wieder hören, werden wir hellhörig …”.

Parallelfall am Gericht

Eine ähnliche Geschichte wurde bereits im Februar dieses Jahres am Landesgericht Feldkirch verhandelt. Auch damals stand eine Drohung gegen eine Mutter seitens ihres Sohnes im Mittelpunkt. Hier können Sie den Artikel nachlesen.

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