Postbote lagerte Briefe im Keller – und kommt ohne Strafe davon

VN / 08.05.2023 • 18:40 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte legte ein vollumfängliches Geständnis ab. <span class="copyright">VN/GS</span>
Der Angeklagte legte ein vollumfängliches Geständnis ab. VN/GS

Die Taten waren schon verjährt. In einem anderen Punkt wurde der Angeklagte jedoch verurteilt.

Feldkirch Das ging fix: Exakt 20 Minuten dauerte die Verhandlung am Montagnachmittag am Landesgericht Feldkirch. Dann war der Angeklagte (53) verurteilt und stimmte der Strafe auch schon zu. Immerhin hatte er zuvor ein vollumfängliches Geständnis abgelegt – und etwas Glück, dass manche Taten schon zu lange her waren. Ganz ohne warnende Worte entließ ihn der Richter dann aber doch nicht.

2009 soll der Beschuldigte, damals Postbediensteter, nämlich 18 Transportkisten mit Briefen und Werbesendungen der Österreichischen Post nicht zugestellt und in seinem Keller gelagert haben. Später kamen noch eine Fahrverbotstafel, eine Umleitungstafel und ein Standfuß hinzu. Doch das spielte keine Rolle mehr. Denn es war schon zu lange her.

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Darauf hatte der Richter den zuständigen Staatsanwalt vor Verhandlungsbeginn hingewiesen. Der zog daraufhin seine Anklage in diesem Punkt zurück. Zur Erklärung: Da dem Angeklagten die Gegenstände bereits vor Jahren weggenommen wurden, hatte die Verjährungsfrist schon begonnen.

Drogen an Jugendlichen weitergegeben

In einem anderen Punkt wurde der Oberländer allerdings verurteilt. Er hatte gut 1,7 Kilogramm Marihuana selbst angebaut, konsumiert und zu allem Überfluss auch noch an einen 16-jährigen Jugendlichen weitergegeben. “Das war eine blöde Tat von mir, ich bereue es zutiefst”, sagte der 53-Jährige vor Gericht. “Es tut mir alles leid, ich würde es gerne rückgängig machen.”

Da der Beschuldigte obendrein noch nicht vorbestraft war, ließ der Richter mildernde Umstände walten. Er verurteilte ihn zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Wenn sich der Oberländer in den kommenden drei Jahren also nichts zu Schulden kommen lässt, muss er auch nicht ins Gefängnis.

Richter mahnt zum Abschied

Um eine Geldstrafe kam der Arbeiter mit einem Nettoeinkommen von etwa 1800 Euro aber nicht herum. Die beträgt 4500 Euro, also 300 Tagessätze à 15 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Suchtmittel an Minderjährige weiterzugeben, sei besonders schwerwiegend, mahnte der Richter zum Abschluss. Wären es statt Cannabis härtere Drogen wie Heroin und Kokain gewesen, hätte die Strafe wohl anders ausgesehen. “Ich gehe davon aus, Sie nicht mehr wiederzusehen”, verabschiedete der Richter den 53-Jährigen eindringlich.

Dass Post nicht ankommt, ist übrigens schon öfter passiert. Erst im März gab es dazu einen Fall vor dem Landesgericht.

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