Skifahrer nach Lawinenabgang schwer verletzt: Ist der Bergführer schuld?

VN / 09.05.2023 • 20:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Skiführer wurde vor dem Landesgericht angeklagt. <span class="copyright">VN/PPL</span>
Der Skiführer wurde vor dem Landesgericht angeklagt. VN/PPL

42-Jähriger war vor dem Landesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Feldkirch Ein Moment, den man sich nicht vorstellen möchte: Skifahrer stehen in unpräpariertem Gelände, bereit, schön durch den tiefen Schnee zu schwingen. Doch dann löst sich eine Lawine und reißt einen von ihnen mit. Genau so ist es am 5. Februar in Warth passiert. Ein junger Mann wurde bei dem Unglück schwer verletzt. Vor dem Landesgericht Feldkirch wurde am Dienstag darüber geurteilt, ob der verantwortliche Skiführer das hätte verhindern müssen.

Der 42-Jährige wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Denn: Er soll bei Lawinenwarnstufe 4 über 2000 Metern mit zwei Gästen in eine Variantenabfahrt eingefahren sein, obwohl er gewusst haben soll, dass zeitgleich Blindgänger einer Sprengladung geborgen werden mussten.

Im Bereich Wartherhorn hatte es Anfang Februar über mehrere Tage Sprengungen gegeben. “Präventiv”, wie der zuständige Betriebsleiter vor Gericht angab, um mögliche Schäden durch größere Schneemassen zu vermeiden. Und auch am Sonntagmorgen gab es eben noch Sprengungen. Dabei haben fünf Sprengsätze nicht gezündet. Der Obmann der Lawinenkommission könne sich an keinen vergleichbaren Fall erinnern.

Nach bestem Wissen gehandelt

Der Angeklagte machte sich am 5. Februar jedenfalls mit seinen zwei Gästen auf in das unwegsame Gelände. Von den Sprengungen und den Blindgängern wusste er, da er zuvor noch an einer Besprechung teilgenommen hatte. “Ich dachte, die Arbeiten wären schon erledigt gewesen”, sagte er vor Gericht. Dafür hätte zum Beispiel gesprochen, dass der Lift in Betrieb war, er andere Skifahrer in dem Bereich gesehen hatte und es keine Warntafeln gab. “Ich bin seit 20 Jahren im Geschäft und habe mir nichts zu Schulden kommen lassen.” Sein Verteidiger ergänzte, dass der 42-Jährige auch selbst in Gefahr gewesen sei und er die Lawine nicht ausgelöst habe.

Das hatte offenbar mit der Bergung der Blindgänger zu tun. Ein Hubschrauber flog durch das Skigebiet und hatte an einem Tau zwei Männer hängen, die sich um die Sprengsätze kümmerten. Beim Betreten des Osthangs löste sich mutmaßlich das Schneebrett. “Ich hörte einen Schrei und dann hatte ich auch schon die weiße Schneewand vor mir”, schilderte der verunfallte Skifahrer den Vorfall. Er wurde etwa 350 Meter mitgerissen und schwer verletzt. Er trägt seinen operierten rechten Arm auch drei Monate später noch in einer Schlinge. Der andere Gast, sein Onkel, blieb unverletzt.

Der Beschuldigte plädierte auf nicht schuldig. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Er übernahm aber die Verantwortung dafür, sich vor dem Start der Tour nicht versichert zu haben, ob die Bergung abgeschlossen ist. Der Richter entschied auf Diversion und verhängte eine Geldbuße von 1500 Euro. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig

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