Was den Wildunfall von Wolfurt so ungewöhnlich macht

Am vergangenen Samstagvormittag verursachte ein verirrter Hirsch auf der Autobahn A 14 bei Wolfurt einen Wildunfall. vlach
Am Samstag krachte ein Hirsch auf der Autobahn gegen einen Pkw. „Blöder konnte es nicht vor sich gehen“, sagt dazu Autobahnmeister Gerald Gröger.
Wolfurt Der Unfall machte Schlagzeilen. Am vergangenen Samstagvormittag verirrte sich ein hundert Kilogramm schwerer Hirsch auf die Autobahn bei Wolfurt. Ein Autofahrer konnte nicht mehr ausweichen, bei der Kollision wurde die Beifahrerin schwer verletzt, der Lenker und zwei Kinder im Fonds leicht. Das Wildtier verendete sofort.
Wildunfälle auf der Autobahn sind äußerst selten. Asfinag-Pressesprecher Alexander Holzedl resümiert: „Inklusive dem Vorfall am Samstag verzeichnen wir auf der Vorarlberger A 14 gerade mal drei Wildunfälle innerhalb der vergangenen eineinhalb Jahre.“

Holzedl und Gerald Gröger, Leiter der Autobahnmeisterei in Hohenems, betonen gegenüber den VN die Sicherheitsmaßnahmen. „Entlang der Autobahn haben wir beiderseits Wildschutzzäune errichtet und Schilder aufgestellt, die auf den Wildwechsel aufmerksam machen“, sagen beide unisono. Die Schutzmaßnahmen würden regelmäßig kontrolliert und instandgehalten.

Kette von Zufällen
Dass der Wildunfall von Wolfurt ausgerechnet an der Anschlussstelle mit Rampe geschah, müsse das Resultat einer Kette von unglücklichen Zufällen gewesen sein.
Gröger: „Bei Anschlussstellen können keine Schranken errichtet werden. Entweder der Hirsch ist in Panik irgendwo über einen Zaun gesprungen oder die Rampe hinaufgestürmt. Er wurde wahrscheinlich durch irgendetwas aufgescheucht. Und das auch noch am Vormittag – zu einer Zeit, in der Wildwechsel ungewöhnlich sind. Das hat mir auch ein Jäger bestätigt. Und an dieser Anschlussstelle ist etwas Ähnliches noch nie passiert. Und dann sprang der Hirsch auch noch über die Betonleitwand. Ich kann nur sagen, blöder konnte es nicht vor sich gehen.“
Haftungsfrage
Holzedl betont: „Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen können solche Unfälle eben nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, aber wir tun alles, um sie zu verhindern.“ Die Frage einer möglichen Haftung des Unternehmens Asfinag stelle sich hier wohl nicht, heißt es in einer Aussendung. Wenn der Autobahnbetrieb nachweisen kann, dass die redliche Pflege und Wartung nicht vernachlässigt wurde, dann gebe es keine Haftung. Zusätzlich zu den regelmäßigen Prüfzyklen der Zäune nach dem Winter fahre der Straßendienst die Autobahnen täglich ab.
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