Welche schockierende Bluttat am Landesgericht verhandelt wird

VN / 30.05.2023 • 16:22 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
In dieser Wohnung eines Mehrparteienhauses in Feldkirch-Tisis kam es Anfang Juli des Vorjahres zu einem schrecklichen Verbrechen.  <span class="copyright">vn/rauch</span>
In dieser Wohnung eines Mehrparteienhauses in Feldkirch-Tisis kam es Anfang Juli des Vorjahres zu einem schrecklichen Verbrechen. vn/rauch

Tötungsdelikt eines 30-Jährigen sorgte für Aufruhr in einem Wohnblock in Tisis. Prozess am Mittwoch.

Feldkirch Am 3. Juli 2022 alarmierten gleich mehrere Anrainer eines Mehrparteienhauses in Feldkirch-Tisis die Polizei. Schreie in dem Wohnblock hatten sie aufgeschreckt. Doch plötzlich verstummte der Lärm.

Als eine Polizeistreife eintraf und die Beamten in die Wohnung eilten, aus der das Geschrei gedrungen war, machten sie eine schreckliche Entdeckung. Am Boden lag ein 85-jähriger Mann, tödlich verletzt durch mehrere Messerstiche. Für den Pensionisten kam jede Hilfe zu spät.

Sohn festgenommen

Als Tatverdächtiger wurde an Ort und Stelle sein 30-jähriger Sohn festgenommen. Die nachfolgenden Ermittlungen des Landeskriminalamts ergaben, dass der 85-Jährige mit einem Küchenmesser mit einer rund 20 Zentimeter langen Klinge getötet worden war. Ihm wurden vier Stiche versetzt, drei davon in den Rücken. Die Staatsanwaltschaft geht vom Sohn als Täter aus. Er und das Opfer wohnten im selben Haushalt.

Am Tatort: Ein Schild neben der Eingangstüre warnte ungebetene Besucher.  <span class="copyright">vn/rauch</span>
Am Tatort: Ein Schild neben der Eingangstüre warnte ungebetene Besucher. vn/rauch

Psychisch durchgedreht

Noch zehn Minuten vor der Bluttat hatte der Pensionist den Rettungsnotruf 144 gewählt und mitgeteilt, dass sein Sohn psychisch durchdrehe. Dies war offenbar kein Einzelfall. Erhebungen unter Nachbarn ergaben, dass es zwischen dem 30-Jährigen und seinem pflegebedürftigen Vater immer wieder zu lautstarken Auseinandersetzungen gekommen war. Beide galten in der Nachbarschaft als nicht besonders umgänglich.

An jenem Julitag soll es laut der Staatsanwaltschaft zu Meinungsverschiedenheiten über finanzielle Belange und einem respektlosen Umgang seitens des Sohnes mit dem Senior gekommen sein, was schließlich in der Bluttat eskalierte. Bereits am Tag davor habe der aufgebrachte 30-Jährige den weinenden Vater angeschrien und im Zorn ein Messer in die Wand des Zimmers gerammt.

Keine Mordanklage

Der mutmaßliche Täter konnte aufgrund seiner psychischen Verfassung vorerst nicht einvernommen werden, erst vor dem Gerichtspsychiater habe der die Messerstiche gestanden. Aufgrund des Geisteszustandes des Tatverdächtigen erhob die Staatsanwaltschaft Feldkirch keine Mordanklage, sondern beantragte eine Einweisung des als gefährlich eingestuften Betroffenen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

<p class="caption">Der Schwurgerichtssaal in Feldkirch: Hier werden am Mittwoch acht Laienrichter über das weitere Schicksal des Betroffenen entscheiden. <span class="copyright">Stadt Feldkirch</span></p>

Der Schwurgerichtssaal in Feldkirch: Hier werden am Mittwoch acht Laienrichter über das weitere Schicksal des Betroffenen entscheiden. Stadt Feldkirch

Unzurechnungsfähig

Die Strafverfolgungsbehörde stützt sich dabei auf das von ihr eingeholte psychiatrische Gutachten von Reinhard Haller, demzufolge der mutmaßliche Täter unter einer bipolaren Störung leidet, sich zur Tatzeit in einer manischen und psychotischen Phase befand und bereits in der Vergangenheit mehrmals stationär psychiatrisch behandelt worden war. Wenn die Geschworenen am Mittwoch beim Prozess am Landesgericht Feldkirch dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, wird über eine Einweisung des Betroffenen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum entschieden.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.