Zuletzt ein Abschiedsbrief an den getöteten Vater

85-Jährigen mit Messerstichen tödlich verletzt: Über weitere Zukunft des Täters wurde entschieden.
Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch fand am Mittwoch der Schwurgerichtsprozess gegen jenen 30-jährigen Vorarlberger statt, der seinen Vater Anfang Juli 2022 durch mehrere Messerstiche getötet hatte (die VN berichteten).
Bereits von Beginn der Verhandlung an schien klar, dass hier nur eine Einweisung des Betroffenen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum infrage kommt. Dies betonte auch Staatsanwalt Manfred Bolter in seinem Eingangsplädoyer. Auch wenn der öffentliche Ankläger von einer vorsätzlichen Tötung ausging. Doch der Sohn des Opfers war bei der Tat nicht zurechnungsfähig.
Auch der Betroffene selbst äußerte sich gegenüber dem vorsitzenden Richter des Senates, Christoph Stadler, zu seiner Tat. „Ja, ich habe ihn getötet. Aber ich war damals in einem psychisch schlechten Zustand. Und wir haben gestritten“, gesteht er ein.

Medikamente abgesetzt
Der 30-Jährige ist dem Gericht nicht unbekannt. Schon einmal saß er wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vor dem Schwurgericht. Auch befand er sich bereits in stationärer psychischer Behandlung. Wegen seiner manisch-depressiven Veranlagung. Medikamente wurden ihm verordnet, doch setzte er deren Einnahme vor der Tat ab. Stattdessen konsumierte er auf einem Festival in der Schweiz Drogen.
In der gemeinsamen Wohnung in Feldkirch Tisis kam es schließlich zu einer Auseinandersetzung mit seinem Vater. Und zu den tödlichen Messerstichen.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller bestätigte, dass sich der Betroffene zur Tatzeit mit absoluter Sicherheit in einer hochmanischen Phase befunden habe. „Manisch ist das Gegenteil von depressiv. Im manischen Zustand ist man voller Schwung und kreativ. Beim Betroffenen wechselten sich diese Phasen ab, dazwischen war er normal.“
Unzurechnungsfähig
Haller betonte, dass der 30-Jährige zum Zeitpunkt der Bluttat nicht zurechnungsfähig war: „Zum Tatzeitpunkt lag eine absolute Geisteskrankheit in akuter Form vor.“ Zur Zukunftsprognose des Betroffenen gefragt, kann der Gerichtspsychiater zum jetzigen Zeitpunkt keine positive Diagnose stellen: „Durch seine Psychose ist bei ihm zu befürchten, dass es zukünftig zu ähnlichen Situationen kommen könnte.“ Nur eine therapeutische Behandlung nach einer Einweisung in eine forensisch-therapeutische Anstalt sei hier zu empfehlen.
Entschuldigung unter Tränen
Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen, wurde der Betroffene um sein letztes Wort gebeten. Dieser zog einen Zettel hervor und verlas eine Art Abschiedsbrief an seinen Vater. Und eine Entschuldigung unter Tränen, unter anderem führte er aus: „Meine furchtbare Tat tut mir leid, mein Vater und bester Freund. Ich trage dich in meinem Herzen. Es war nicht die Zeit, dich zu Grabe zu tragen.“
Nach längerer Beratung entschieden sich die Geschworenen mit den Stimmen acht zu null für eine Einweisung des 30-Jährigen. Der Betroffene zeigte sich einverstanden, Staatsanwaltschaft und Verteidiger Rechtsanwalt Manuel Dietrich gaben keine Erklärung ab.