Antikes Hindernis für den Schnitzelbär

Die Bauverhandlung für die lang ersehnte Schnitzelbär-Filiale in Höchst nahm einen unerwarteten Ausgang.
Höchst In Höchst stoßen gegenwärtig moderne gastronomische Vorhaben auf die historische Vergangenheit Vorarlbergs. Der vorgesehene Standort für die neue Filiale des Schnitzelbären könnte womöglich mehr bieten als nur knusprige Schnitzel – nämlich antike Schätze.
Die Überraschung kam, als Geschäftsführer Dieter Pichler anstelle eines Datums für den Spatenstich eine unerwartete Ankündigung machte: „Das Land hat uns eine besondere Bedingung auferlegt: Während unserer Aushubarbeiten müssen Archäologen anwesend sein.” Der Grund? Ein Teil einer antiken Vase, der in der Nähe entdeckt wurde, lässt darauf schließen, dass sich weitere historische Funde im Höchster Boden verbergen könnten.

Baugesetz sei äußerst komplex
Die Auflage, welche die Anwesenheit von Archäologen erfordert, basiert auf dem Vorarlberger Baugesetz, das die Überprüfung von Schutzinteressen des Denkmalschutzes vorsieht. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz als zuständige Baubehörde betont, dass diese Prüfung sicherstellen soll, dass Bauvorhaben sowohl den gesetzlichen Vorschriften als auch dem öffentlichen Interesse entsprechen. „Das Gesetz ist äußerst komplex und umfassend”, erklärt ein Behördenvertreter und verweist auf das Bundesdenkmalamt.
Dieses bestätigt, dass solche Auflagen von der zuständigen Baubehörde verhängt werden können. Die Archäologen werden während der Aushubarbeiten auf der Baustelle präsent sein und die Ausgrabungen überwachen. Der Verfahrensablauf ist dabei stark formalisiert. Sollte es der Zufall so wollen und bei den Aushubarbeiten etwas von historischer Bedeutung zutage treten, werden umgehend weitere Schritte eingeleitet.

Unklare Förderungssummen
Auf die Nachfrage beim Bundesdenkmalamt, wer die Kosten für mögliche Verzögerungen beim Bau tragen müsste, wurde auf die Möglichkeit einer Förderung verwiesen. Wie hoch diese ist und ob sie ausreicht, um die Verzugsgebühren für den Betreiber des Schnitzelbären zu decken, ist jedoch unklar.
In Anbetracht der potenziellen finanziellen Auswirkungen einer Verzögerung äußerte sich der Bauherr besorgt: „Es ist wichtig zu bedenken, dass bereits Kredite für die Umsetzung dieses Projekts aufgenommen wurden. Jede Verzögerung bringt zusätzliche Kosten mit sich.”

Schnitzelbär vielleicht im Sommer 2024?
„Das Gebiet, in dem unsere neue Filiale entstehen soll, ist ein Schutzgebiet. Unser Architekt hatte bereits Fälle, bei denen Archäologen bei den Aushubarbeiten anwesend waren. Bislang gab es jedoch keine Funde. Natürlich hoffe ich, dass dies auch bei uns so bleibt und keine Überraschungen aus der Erde ans Tageslicht kommen”, erklärt Pichler.
Ob der geplante Baustart im Spätherbst dieses Jahres wirklich erfolgen kann, bleibt abzuwarten. Die Bauverhandlung konnte nämlich aufgrund von erkrankten Sachverständigen und beurlaubten Bauphysikern noch nicht abgeschlossen werden. Pichler bleibt jedoch optimistisch und hofft, dass zu Sommerbeginn 2024 die ersten Schnitzel in der Pfanne an dem neuen Standort in Höchst brutzeln werden.
Wo befinden sich solche Schutzzonen?
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Baugrund sich in einer solchen Schutzzone befindet, können Sie im Vorarlberg Atlas des Landes nachsehen.
Als „Informationstool“ für Raumplanung und Baubehörden existiert dort ein Layer mit archäologischen Fundzonen, sowie einer mit den denkmalgeschützten Objekten.



