Jugendlicher auf Raubzug beim Bregenzer Frühlingsfest

VN / 14.09.2023 • 17:15 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der 16-jährige Jugendliche wird aus der U-Haft in den Verhandlungssaal geführt.<span class="copyright"> vn/gs</span>
Der 16-jährige Jugendliche wird aus der U-Haft in den Verhandlungssaal geführt. vn/gs

16-jähriger ohrfeigte Minderjährige und zückte ein Küchenmesser.

Feldkirch „Kinder zu demütigen! Bist wohl ein cooler Macho, was?“, ruft der Vater eines der Opfer dem Angeklagten im Verhandlungssaal am Landesgericht Feldkirch zu. Doch der 16-jährige Beschuldigte reagiert nicht. Recht gelassen vernimmt er auch die Vorwürfe von Staatsanwalt Richard Gschwendter, die es in sich haben.

Es war im Juli dieses Jahres, als der Jugendliche mit zwei Bekannten im Schlepptau das Bregenzer Frühlingsfest besuchte. Mitten im Trubel ohrfeigte der 16-Jährige einen minderjährigen Jungen und forderte ihn auf, ihm den Inhalt seiner Tasche zu zeigen. Er wollte das Kind ausrauben, doch diesmal blieb es (noch) beim Versuch.

“Eine Bombe versetzen”

Das zweite Opfer, ebenfalls ein Minderjähriger, rückte auf Aufforderung des Jugendlichen zwölf Euro heraus. Einem dritten Buben hielt er ein Küchenmesser vor die Nase und drohte damit, ihn abzustechen und „ihm eine Bombe zu versetzen“. Diesmal erbeutete der Täter 75 Euro. Zwanzig davon überreichte er einem seiner Begleiter, fünf Euro dem Dritten im Bunde, beide Zeugen der Tat.  

“Schlimmer als die Hölle”

Die Gemeinde Vandans wurde zu einem späteren Tatort. Dort stahl er aus der Wohnung einer Frau 70 Euro. Danach kam er nicht weit. Auf einem Bahnhof im Walgau klickten die Handschellen der Polizei. Dem Diebstahlsopfer hatte er jedoch noch per SMS mitgeteilt, die Tat nicht zu melden. Ansonsten würde das für die Frau „schlimmer als die Hölle“ enden.  

Der Angeklagte (r.) vor dem Schöffengericht im Verhandlungssaal. <span class="copyright">vn/gs</span>
Der Angeklagte (r.) vor dem Schöffengericht im Verhandlungssaal. vn/gs

Mehrfach vorbestraft

Der bereits mehrfach vorbestrafte junge Angeklagte war noch nicht lange auf freiem Fuß, als er diese Taten beging. Schon einmal ist er wegen eines bewaffneten Raubes verurteilt worden. Ein Teil der Haftstrafe wurde auf Bewährung ausgesprochen, weil der junge Mann Besserung gelobte.

Was nicht geschah. Stattdessen gab er bei einer polizeilichen Einvernahme an: „Niemand hat das Recht über mich zu entscheiden und mich zu verurteilen. Ich will keine Pflichtschule abschließen und nicht arbeiten. Ich akzeptiere nur das Gesetz Allahs.“

Drogen und Hunger

Bei der aktuellen Verhandlung begründet er das Motiv für seine Räubereien mit seiner damaligen Obdachlosigkeit, seiner Drogenabhängigkeit und damit, dass er Hunger gelitten habe. Einmal mehr beteuert der Jugendliche vor Richterin Sabrina Tagwercher, dass er seine Fehler einsehe. Und zwar endlich und endgültig.  „Ich möchte einen Schulabschluss machen, arbeiten und ein besseres Leben beginnen, ehrlich!“

Unbedingte Haftstrafe

Doch diesmal überzeugt er mit seinen Beteuerungen nicht mehr. Der Schöffensenat verurteilt den 16-Jährigen unter anderem wegen des Verbrechens des schweren Raubes und Diebstahls zu einer unbedingten Haft von 18 Monaten, noch offene Bewährungsstrafen von insgesamt neun Monaten werden widerrufen, also muss er 27 Monate sitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Seine beiden damaligen Begleiter und Tatzeugen, bei den Verbrechen des Verurteilten nicht unmittelbar beteiligt und nur der Hehlerei beschuldigt, kommen mit einem außerordentlichen Tatausgleich (Diversion) davon. Sie werden zu gemeinnützigen Arbeitsstunden verdonnert.

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