Regenbogenfahne und Luxus-Kopfhörer gestohlen

Ein jugendlicher Angeklagter stand am Landesgericht Feldkirch wegen mehrerer Delikte vor Gericht.
Feldkirch Am Landesgericht Feldkirch fand sich ein 16-jähriger Unterländer vor Richter Martin Mitteregger auf der Anklagebank wieder. Dem derzeit arbeitslosen Jugendlichen wurde zur Last gelegt, in Hard die Leiterin eines Jugendtreffs bedroht und danach eine Regenbogenfahne entwendet zu haben. Zudem soll er bei einem anderen Vorfall Kopfhörer im Wert von 350 Euro aus dem Schlafzimmer seines Opfers gestohlen haben.
Ohne Umschweife räumte der Angeklagte die Vorwürfe ein, zeigte Reue und gestand, sein Opfer mit den Worten „Ich klatsch dich gleich weg!“ bedroht zu haben. Er bestätigte ebenfalls den Diebstahl der Regenbogenfahne und der Kopfhörer. Die genauen Beweggründe für sein Verhalten konnten in der Verhandlung jedoch nicht erörtert werden.
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Ein alternativer Ansatz: Diversion
Sebastian Smodic, Verteidiger des Angeklagten, regte angesichts des jugendlichen Alters und des Geständnisses seines Mandanten die Möglichkeit einer diversionellen Lösung an. Ein Jugenderhebungsbericht unterstützte diesen Vorschlag.
Richter Mitteregger entschied schließlich, von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen und dem Jugendlichen eine zweite Chance zu geben. Das Ergebnis: 35 Stunden gemeinnützige Arbeit innerhalb der nächsten fünf Monate.
Fakten zur Diversion:
Was ist eine Diversion?
Die Diversion ist eine Maßnahme aus dem Strafrecht, bei der auf ein Strafverfahren verzichtet wird. Das heißt, es erfolgt kein Schuldspruch und nach Abschluss gibt es keinen Eintrag im Strafregister.
Wer bietet die Diversion an?
Im Normalfall das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte kann ebenfalls eine Diversion beantragen.
Welche Diversionsformen gibt es?
· Tatausgleich
· Probezeit
· Gemeinnützige Leistungen
· Zahlung eines Geldbetrags
Unter welchen Bedingungen ist eine Diversion möglich?
· Das Delikt darf nicht “schwer” sein (max. 5 Jahre Freiheitsstrafe für Erwachsene bei Jugendlichen sind auch andere Delikte zugelassen).
· Der Sachverhalt muss hinreichend geklärt sein.
· Es dürfen keine schwerwiegenden Bedenken, dass der Beschuldigte erneut eine Straftat begeht, vorliegen.
Was passiert nach einer Diversion?
Das Strafverfahren wird eingestellt und es gibt keinen Eintrag im Strafregister.
Bei zukünftigen Vergehen wird das mit der Diversion erledigte Vergehen nicht als erschwerend angesehen.