Bregenzer Modehaus mit Pflastersteinen „bombardiert“

VN / 19.09.2023 • 17:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Vor Gericht konnte der 37-Jährige nur mit Erinnerungslücken aufwarten, seine Einvernahme gestaltete sich als mühsam.<span class="copyright"> vn/gs</span>
Vor Gericht konnte der 37-Jährige nur mit Erinnerungslücken aufwarten, seine Einvernahme gestaltete sich als mühsam. vn/gs

Rätsel um harmlosen Mann, der für kurze Zeit plötzlich außer Rand und Band geriet.

Feldkirch „In meiner ganzen Dienstzeit habe ich noch nie jemanden so aufgebracht erlebt, der dabei noch nicht einmal unter Alkoholeinfluss stand“, sagt ein Polizist als Zeuge bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Er war an einer der Amtshandlungen beteiligt, zu denen die Polizei gerufen wurde, als der 37-jährige Rumäne einmal mehr ausrastete.

Vorher war dieser Mann noch nie aufgefallen, er führte als Bauarbeiter ein völlig unbescholtenes Leben. Doch dann, es war Anfang August dieses Jahres, sollte sich das Blatt plötzlich auf unerklärliche Weise wenden. Innerhalb von zwei Wochen begann der 37-Jährige im ganzen Unterland zu randalieren, zu stehlen und in Lokalen die Zeche zu prellen.

Tankstelle mit Flaschen beworfen

So etwa in zwei Bregenzer Gasthäusern. Einem Wirt, der bei ihm einkassieren wollte, verpasste er einen Kopfstoß. In einem Sparmarkt klaute er Lebensmittel und eine Flasche Gin. Eine Tankstelle bewarf der Rumäne von außen mit leeren Bierflaschen.

Mit Pflastersteinen, die er gegen ein Modegeschäft warf, richtete der Rumäne nicht nur großen Schaden, sondern auch einen Tumult an. <span class="copyright"> symbol/stock</span>
Mit Pflastersteinen, die er gegen ein Modegeschäft warf, richtete der Rumäne nicht nur großen Schaden, sondern auch einen Tumult an. symbol/stock

Nachdem er in einem Bregenzer Modegeschäft beim Diebstahl von Polo-Shirts erwischt worden war, flüchtete er, kam dann aber zurück, griff zu Pflastersteinen und warf sie gegen die Schaufenster. Es entstand ein Sachschaden von 20.000 Euro. Viele Passanten flohen, einer von ihnen aber nahm die Verfolgung auf. Die Polizisten, die ihn aufspürten, konnten laut ihrer eigenen Aussage vor Gericht nicht einmal die Festnahme aussprechen, als sie ihn überwältigten. „So aggressiv und rabiat war er“, begründen sie als Zeugen.  

In Gaststätte randaliert

Nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß, randalierte er in einer weiteren Gaststätte. Einem einschreitenden Polizeibeamten wollte er mit der Faust ins Gesicht schlagen, einem Weiteren trat er gegen den Rücken.

Der äußerst rabiate Mann konnte von der Polizei nur durch vollen Einsatz überwältigt werden. <span class="copyright">symbol/polizei</span>
Der äußerst rabiate Mann konnte von der Polizei nur durch vollen Einsatz überwältigt werden. symbol/polizei

Aus der U-Haft in den Verhandlungssaal geführt, scheint eine Einvernahme des Angeklagten zwecklos. Als Motiv für seine Taten vermag er lediglich zu sagen: „Die Kündigung meines Arbeitsplatzes hat mich so zerstört, dass ich heute nichts mehr weiß.“ Das ist alles.

Im Übrigen bekennt er sich für nicht schuldig, denn: „Ich kann mich ja an nichts erinnern.“

“Videoaufnahmen manipuliert”

Eindeutige Aufnahmen von Überwachungskameras, die ihn bei seinen Taten zeigen, bezeichnet der Angeklagte selbst als „amtsmissbräuchlich von der Polizei manipuliert.“ Was ihm zusätzlich den Vorwurf der Verleumdung einbrachte.

Sein Verteidiger Rico Folie stellt den Antrag, seinen Mandanten psychiatrisch untersuchen zu lassen. Doch Richterin Silke Sandholzer lehnt den Antrag ab. Weil es keine Anzeichen für Unzurechnungsfähigkeit beim Angeklagten, der bei den Delikten stets nüchtern war, gegeben habe.

Weil der Beschuldigte zu den Vorwürfen im Wesentlichen schweigt, müssen 13 Zeugen befragt werden. Sämtliche von ihnen erkennen ihn als den damaligen Täter wieder.

Haftstrafe auf Bewährung

Die Richterin fällt den Schuldspruch. Unter anderem wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, Diebstahl und schwerer Sachbeschädigung. Bezüglich der Verleumdung des Polizisten erfolgt ein Freispruch.

Der Rumäne wird zu vier Monaten Haft auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen a‘ vier Euro, also 1200 Euro, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.