Was ein stark betrunkener Konzertbesucher mit einem Pissoir „verwechselte“

VN / 22.09.2023 • 15:45 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Als Angeklagter vor Gericht zeigte sich der ehemals äußerst aggressive Vorarlberger sanft und reumütig. <span class="marker"><span class="copyright">vn/gs</span></span>
Als Angeklagter vor Gericht zeigte sich der ehemals äußerst aggressive Vorarlberger sanft und reumütig. vn/gs

Rabiater „Wildpinkler“ geriet sich mit der Feuerwehr und Polizei in die Haare.

Feldkirch Wenn man mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut seinen „Brand löschen“ will, tut man das am besten mit Wassertrinken, nicht mit Wasserlassen. Und schon gar nicht an einer Stelle, an der sich ein 35-jähriger Vorarlberger und sein Kumpan dazu genötigt fühlten, als sie das Gelände des „Summerfeeling“-Festivals in Hard verließen.

Auf Feuerwehrauto uriniert

So pinkelten die beiden kurzerhand auf ein Fahrzeug der Feuerwehr, das auf einem Parkplatz zum Zwecke der Brandwache stand. Und zwar vor den Augen zweier in der Nähe befindlichen Feuerwehrleute, was erwartungsgemäß entsetzte Unkenrufe derselben zur Folge hatte.

Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Hard zur "Latrine" zweier Festbesucher. <span class="copyright">Feuerwehr Hard</span>
Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Hard zur "Latrine" zweier Festbesucher. Feuerwehr Hard

„Hallo Jungs, was soll das? Das gehört sich nicht!“, riefen die Florianis den beiden Wildpinklern zu. Während der eine von ihnen weglief, urinierte der 35-Jährige ungeniert weiter. Das führte zur unmittelbaren Konfrontation. Als einer der Feuerwehrleute ihn abmahnte, reagierte der Angesprochene (er hatte sein „Geschäft“ mittlerweile erledigt) wüst und unwirsch. „Er fuchtelte und zappelte mit allem, was er hatte“, erinnert sich der Feuerwehrmann später als Zeuge bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Einen versuchten Tritt des 35-Jährigen habe er abwehren können.

“Schwinger” ausgewichen

Sogleich war die Polizei zur Stelle. Auch ihr gegenüber kam es zu Handgreiflichkeiten seitens des wutentbrannten Rabauken. Als ein Beamter seinen Ausweis forderte, entgegnete er: „Einem Bullen muss ich gar nichts geben!“

Einer der Inspektoren konnte einem „Schwinger“ des Tobenden gerade noch ausweichen. Wieder zappelte und fuchtelte er, bis schließlich die Handschellen klickten. Für eine Nacht lang konnte sich der aggressive Betrunkene in der Ausnüchterungszelle beruhigen. Nach seiner Entlassung am nächsten Tag rief der 35-Jährige bei der Polizei an und entschuldigte sich.

Saftige Geldstrafe

Das bewahrte den Vorarlberger allerdings nicht vor einer Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Angeklagt unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Organe der Feuerwehr sowie versuchter Körperverletzung. Von Richterin Lisa Pfeifer gefragt, ob er sich schuldig bekenne, erwidert der Angeklagte:

„Ich sage mal teilweise schuldig. Wegen meines Blackouts damals. An das mit den Feuerwehrleuten kann ich mich nicht erinnern. Nur, dass mein Kollege und ich damals dringend auf die Toilette mussten. Also kann ich nicht erzählen, was ich nicht mehr weiß. Das mit der Polizei gebe ich zu, da habe ich Scheiße gebaut, tut mir leid.“

Der reumütige, ansonsten unbescholtene Mann wird im Sinne der Anklage zu einer Geldstrafe in der Höhe von 360 Tagessätzen à 18 Euro (6480 Euro) verurteilt, die Hälfte davon auf Bewährung. Er akzeptiert das Urteil mit den Worten „Das passt schon“, Staatsanwältin Kathrin Feurle gibt keine Erklärung ab, es ist somit rechtskräftig.

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