Mann verurteilt: Jahrelanger Terror gegen Ex-Frau endlich beendet

VN / 24.09.2023 • 18:30 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte wird eine teilbedingte Haftstrafe in der Justizanstalt Feldkirch absitzen müssen. <span class="copyright">symbol/vn/paulitsch</span>
Der Angeklagte wird eine teilbedingte Haftstrafe in der Justizanstalt Feldkirch absitzen müssen. symbol/vn/paulitsch

Gegen einen 44-jährigen Mann ist am Landesgericht Feldkirch wegen Körperverletzung verhandelt worden.

von Hannah Swozilek

Feldkirch Der Angeklagte, dem vorgeworfen wird, seine Ex-Frau über Jahre hinweg misshandelt zu haben, will vor Gericht von den Vorwürfen nichts wissen. Nachdem erst mal das Licht an der Decke des Verhandlungssaals herunter gekracht war, beginnt der Prozess endgültig.

Jahrelanger Terror

In einem Zeitraum von 2009 bis 2022 soll der heute 44-jährige Mann seine Ehefrau (mittlerweile Ex-Ehefrau) körperlich sowie psychisch misshandelt haben.

Die beiden Kinder des Angeklagten und des Opfers schildern als Zeugen unter Tränen die Streitereien der Eltern. Der Sohn ist noch zu klein, um zu verstehen, was vorgefallen ist. Das Mädchen jedoch macht deutliche Angaben zu den Vorfällen. Auch die Schwestern und Bekannten des Opfers erinnern sich an die Handgreiflichkeiten.

Angriff mit Schere

“Ich werde dich so schlagen, dass du behindert bleibst.” Das ist nur eine der Aussagen, die dem Mann vorgeworfen werden. Weitere Vorfälle beinhalten Faustschläge ins Gesicht und “Raufereien”. Auch ein Angriff mit einer Schere und Würgen auf der Eckbank sind Teil der Schilderungen. Das Opfer hat Angst vor dem Angeklagten und so auch ihre Schwestern und Bekannten. Sie soll er ebenfalls bedroht und ihnen Gegenstände nachgeworfen haben.

Der Beschuldigte habe im Mai 2012 seine schwangere Freundin zur Ehe gezwungen, indem er ihr drohte, sie und das ungeborene Baby zu töten, sollte sie ihn nicht heiraten.

Ein Vorfall, angeblich im Sommer 2021 am See in Bregenz, macht die Situation ebenfalls besonders deutlich: Der 44-Jährige soll der Frau Wasser über den Kopf geschüttet und ihr die Flasche nachgeworfen haben. Anschließend soll er “das nächste Mal ist da Säure drin!” gebrüllt haben.

“Gespaltene Persönlichkeit”

Der Angeklagte ist nicht geständig. Er bekennt sich selbst auch als nicht schuldig. Er behauptet, seine Ex-Frau habe ihn manipuliert und ihm jahrelang alle Vorwürfe untergeschoben. Die Frauen hätten alles inszeniert, er kam sich in der Beziehung immer ausgenutzt vor. „Die sind doch alle geschieden, das sieht man doch. Das ist Männerhass!” Das ist der letzte Satz, den der Angeklagte zu seiner Verteidigung zu sagen hat.

Das Opfer behauptet, er habe eine gespaltene Persönlichkeit, würde sie schlagen und ihr dann wieder Liebesschwüre machen.

Schuldspruch und Ratschlag

Der Angeklagte wird wegen fortlaufender, vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsentzug, gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung verurteilt. Er bekommt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, davon drei auf Bewährung.

Außerdem wird er zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je sechs Euro, also insgesamt 1800 Euro verurteilt. Auch muss er seiner Ex-Frau Schmerzensgeld von 2000 Euro zahlen.

Zum Schluss hat Richter Christoph Stadler noch einen Ratschlag an den Beschuldigten: Er solle versuchen, den Kontakt zu seinen Kindern aufrecht zu erhalten. Mit Tränen in den Augen nimmt der Verurteilte die Entscheidung zur Kenntnis.