Stadt Feldkirch gibt klare Antwort auf Forderung nach Kunstrasenplätzen

Bürgermeister Wolfgang Matt befürwortet zwar Kunstrasenplätze, hält aber den Zeitpunkt für falsch.
Feldkirch Die Feldkircher Fußballvereine FC BW Feldkirch, TSV Altenstadt, SC Tisis und FC Tosters 99 haben sich vor geraumer Zeit zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammengeschlossen. Unter anderem fordern sie einen Kunstrasenplatz. Bürgermeister Wolfgang Matt befürwortet diese Plätze zwar, hält den aktuellen Zeitpunkt allerdings für ungünstig.

Die Fußballvereine fordern drei neue Kunstrasenplätze. Wie ist die Haltung der Stadt dazu?
Matt Wir lehnen die Errichtung eines Kunstrasenplatzes nicht kategorisch ab. Der Zeitpunkt der Umsetzung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, darunter die finanziellen Möglichkeiten und die Verfügbarkeit geeigneter Flächen. Angesichts der aktuellen Fokussierung auf die grundlegenden Bedürfnisse der Bevölkerung (u. A. Kinderbetreuung, leistbares Wohnen, Verkehr, Hochwasserschutz) erscheinen Investitionen in Kunstrasenplätze dieser Größenordnung aus Sicht der Stadt nicht verantwortbar.

Als Hauptargumente werden Konkurrenzfähigkeit und Nachwuchsarbeit genannt.
Matt In Feldkirch gibt es insgesamt über 450 Vereine, davon 80 Sportvereine. Auch diese leisten einen großen Beitrag in Sachen Nachwuchsarbeit. Daher ist es wichtig, eine ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel zu finden, um den Bedürfnissen aller in Feldkirch ausgeübten Sportarten gerecht zu werden und nicht nur „König Fußball“ zu bedienen. Wir unterstützen den Bereich Fußball bereits heute mit einem erheblichen Beitrag aus dem Sportbudget. Die drei Ligavereine erhalten rund 10 Prozent des Förderbudgets.
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Die Fußballvereine argumentieren, dass sie durch das Nachwuchstraining ja selber auch Kinderbetreuung leisten.
Matt Die Fußballvereine – im konkreten Fall also die Trainer, die Betreuer und die Funktionäre – leisten mit ihrer Nachwuchsarbeit sicherlich einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit der Kinder, das steht außer Frage. Bei aller Emotionalität muss allerdings festgehalten werden, dass Trainingseinheiten zwar ein gutes Ergänzungsangebot sind, aber keine Kinderbetreuung im herkömmlichen Sinn darstellen.
Die Fußballvereine klagen über Platznot. Sehen Sie da keinen Handlungsbedarf?
Matt Den Fußballvereinen in Feldkirch steht bereits jetzt viel Platz zur Verfügung. Den Fußballvereinen, die an Ligaspielen teilnehmen, stehen derzeit acht Plätze (rd. 53.000 Quadratmeter Rasenfläche) zur Verfügung. Hinzu kommen 25.000 Quadratmeter Fläche für sechs “Tschuttplätze”, die für Fußball genutzt werden. Das alles wird von städtischen Mitarbeitenden betreut, gewartet und instandgehalten. Auch bei den Hallenzeiten in den Wintermonaten erhalten die Fußballvereine großzügige Stundenkontingente zugeteilt.
Sie argumentieren unter anderem mit den Kosten. Wie hoch sind diese für einen Kunstrasenplatz?
Matt Für die erforderliche Infrastruktur (Flutlichtanlage, Ballfangzäune, Umkleidekabinen, Wasch- und Sanitäranlagen, Parkplätze, usw.) sowie die Errichtung des Kunstrasenplatzes ist mit Kosten von etwa 2,5 Millionen Euro pro Platz zu rechnen. Das wären also für die drei geforderten Kunstrasenplätze Investitionen in Höhe von 7,5 Millionen Euro, ohne Berücksichtigung der Miete oder des Erwerbs der benötigten Flächen und der jährlichen Betriebskosten. Ein Kunstrasenplatz hat eine Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren, danach fallen wieder hohe Kosten an, um den Platz zu “sanieren“. Wenn man nun auch noch bedenkt, dass der Kunstrasen drei, vielleicht vier Monate im Jahr wirklich dringend gebraucht wird, dann kann ich derartige Investitionen nicht vor der Bevölkerung rechtfertigen, so leid es mir tut.
Von Kritikern wir auch die Nachhaltigkeit von Kunstrasenplätzen bemängelt. Wie sehen Sie das?
Matt In Feldkirch hat die Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert, weshalb der Bau von Kunstrasenplätzen auch unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden muss. Auwälder in Gisingen, Landesgrünzonen in Tosters, Frei- und Landwirtschaftsflächen in Altenstadt und Tisis schaffen hochkomplexe genehmigungsrechtliche Rahmenbedingungen, unabhängig von Besitzverhältnissen, Naturschutz und Kosten.