„Falscher Zahnarzt“ drückt Bürgern auf den Nerv

Der Beklagte (r.) mit seinem Vertreter Rechtsanwalt Nicolas Stieger bei einer der ersten Verhandlungen. vn-gs
Fragwürdige Praxis: Beschwerden und Anzeige gegen Zahnärztekammer wegen ihrer angeblich jahrelangen Untätigkeit.
Schwarzach Wegen des Verdachts des Betrugs, der Körperverletzung und Kurpfuscherei ermitteln Polizei und Justiz gegenwärtig gegen einen vermeintlichen Zahnarzt aus dem Bezirk Bregenz (die VN berichteten exklusiv). Seit Längerem ist gegen den Verdächtigen ein Zivilrechtsverfahren am Gericht Feldkirch im Gange, auch ein Strafverfahren steht an.
Schwerwiegende Vorwürfe
Die Vorwürfe sind in der Tat massiv. So soll der angebliche Zahnarzt ohne Berufsberechtigung und Eintragung in der Zahnärztekammer zahlreiche Patienten behandelt haben. Und dies seit etlichen Jahren. Viele von ihm behandelte Personen klagen seither über kaum reparable Schäden und anhaltende Schmerzen. Bisher haben sich 16 ehemalige Patienten als Privatbeteiligte dem Strafverfahren angeschlossen.

Die Vorarlberger Zahnärztekammer hatte den Verdächtigen bereits 2016 angezeigt, allerdings lediglich bei der Verwaltungsbehörde. vn
Obwohl der Vorarlberger Zahnärztekammer nachweislich seit dem Jahr 2016 bekannt war, dass der vermeintliche Zahnmediziner über keine entsprechende Berufsberechtigung verfügt, richtete sie erst im September 2021 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Und dies offenbar nur deshalb, weil sich damals erste vom Betroffenen fehl behandelte Patienten mit gesundheitlichen Schäden bei der Kammer gemeldet hatten.
Wie berichtet, werden am Landesgericht Feldkirch seit Längerem zivilrechtliche Klagen gegen den Beschuldigten verhandelt (er selbst bleibt diesen Verhandlungen in letzter Zeit übrigens aus „psychischen Gründen“ fern).
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Anzeige an die Staatsanwaltschaft
Mittlerweile liegen den VN Schriftstücke aus der Bevölkerung vor, deren Verfasser nicht nur dem „Zahnarzt“, sondern auch der Vorarlberger Zahnärztekammer selbst in dieser Causa grobe Fahrlässigkeit, ja strafrechtliches Verhalten vorwerfen. Dies deshalb, weil sie sich, trotz des Wissens einer fehlenden Berufsberechtigung des Verdächtigen, erst nach Jahren zu einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft durchgerungen habe.

Einer der Verfasser (Name der Redaktion bekannt) hat diesbezüglich am vergangenen Mittwoch nicht nur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen die Kammer eingebracht, sondern auch bei der Österreichischen Zahnärztekammer.
Disziplinarrechtliche Untersuchung
Worauf diese prompt reagierte: In einem den VN vorliegenden Antwortschreiben versicherte Jörg Krainhöfner, Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer in Wien, wörtlich: „Sie können sicher sein, dass die Disziplinarorgane der Österreichischen Ärztekammer Ihre Anzeige behandeln werden und danach über eine allfällige weitere Verfolgung entscheiden werden.“
Dennoch scheint der Präsident das Blatt zugunsten der Vorarlberger Zahnärztekammer wenden zu wollen, indem er folgende Passage hinzufügt: „Die Verantwortung dafür, dass die von Ihnen angesprochene Person so lange tätig sein konnte, liegt aus meiner Sicht eindeutig bei der Untätigkeit der staatlichen Behörden, denn hätte die Vorarlberger Zahnärztekammer nicht auf eigene Initiative und Kosten entsprechende Beweise besorgt, wäre es höchstwahrscheinlich auch nicht zu den derzeit laufenden Gerichtsverfahren gekommen.“