Langfinger hielt nach Parfums Ausschau

18-jähriger Rumäne klaute einmal zu viel: Nun muss er ins Gefängnis.
Parfümerien mussten sich in Acht nehmen, schlussendlich wurde er doch geschnappt.
Feldkirch “Irgendwann ist Schluss”, sagte sich die Staatsanwaltschaft und nahm den 18-Jährigen in U-Haft. Der Rumäne stahl immer wieder Parfums, in Drogeriemärkten, aber auch in teuren Parfümerien. Zudem Red Bull in diversen Supermärkten. Gesamtschadenssumme: 1200 Euro. Zurückbezahlen wird er die Schadensbeträge, die er großzügig anerkennt, wohl nie. Er hat keinen Job, weiß nicht sicher, wo er überhaupt wohnen wird und ob er eine Arbeit findet.
Doch beim Prozess am Landesgericht Feldkirch verspricht er, nie wieder zu stehlen, sondern seinen Unterhalt mit ehrlicher Arbeit verdienen zu wollen.
Maß ist voll
Bereits in der Schweiz bekam der damals noch sehr junge Rumäne mehrere Chancen, einer Verurteilung zunächst noch zu entgehen. Schlussendlich mussten ihn die Eidgenossen doch verurteilen, eine einschlägige Vorstrafe steht deshalb in seiner Schweizer Strafkartei.
Richterin Kathrin Feurle hat mittlerweile fünf Strafanträge und eine Anklage wegen räuberischen Diebstahls vor sich liegen. Die Vorgehensweise war dieselbe wie in der Schweiz. “Ich wusste keine andere Lösung, ich hatte keinen Job, keine Unterkunft und keine Unterstützung”, so der Untersuchungshäftling. “Aber Sie haben keine Lebensmittel gestohlen, sondern Parfums”, hakt der Staatsanwalt nach. Künftig würde ihn die Familie mehr unterstützen und ihm helfen, einen Job zu finden, so der Angeklagte, der auch mit falschem Personalausweis unterwegs war.
Erstmals Gefängnis
Videoaufnahmen von den Diebstählen machen dem Rumänen klar, dass Leugnen keinen Sinn hat. Als er von einer Verkäuferin des Drogeriemarktes erwischt wurde, schlug der Mann um sich und riss sich los. Das gilt als räuberischer Diebstahl und ist wegen Nähe zum Raub mit Strafe bis zu fünf Jahren bedroht. Nach kurzem Beweisverfahren wird der junge Erwachsene vom Schöffensenat zu einer Strafe von 15 Monaten Haftstrafe verurteilt. Zehn davon auf Bewährung. Und da es sich um einen “Erstvollzug” handelt, hat er gute Chancen auf Entlassung nach der Hälfte der fünf Monate. Bewährungshilfe wurde angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.