Missbrauch: OGH sieht Kloster in der Haftung
Wien, Feldkirch. (VN-sta, apa) In einem Schadenersatzprozess eines Missbrauchsopfers gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Demnach haftet eine Institution, wenn sie durch falsche Personalentscheidungen Missbrauch möglich machte – und das, obwohl der Anlassfall bereits 30 Jahre zurückliegt. Die Entscheidung könnte nun weitere Klagen nach sich ziehen.
Argumenation „verwunderlich“
Laut einem Bericht der „Presse“ hielt der OGH fest, dass die an sich geltende Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen von drei Jahren noch nicht abgelaufen sei. Die Causa sei zwar bereits rund 30 Jahre her, doch der Kläger (47), der 1982 Opfer von Missbrauch war, habe erst 2012 erfahren, dass der Ordensmann schon früher wegen einschlägiger Straftaten vor Gericht gestanden und dennoch Internatsleiter geworden war, heißt es in dem Urteil vom Juli dieses Jahres. Der OGH sieht deswegen auch eine Haftung des Klosters.
Das Opfer hatte im vergangenen Jahr eine Schadenersatzklage gegen das Kloster eingebracht. Dieses hatte daraufhin argumentiert, dass die dreijährige Verjährungsfrist schon lange abgelaufen sei. Nach einem Gang durch die Instanzen hat nun der OGH gesprochen. Die Argumentation der Abtei, man habe den Missbrauch durch den Pater nicht verhindern können, sei „in Kenntnis vorangegangener einschlägiger Straftaten für ein römisch-katholisches Kloster doch verwunderlich“, heißt es in dem Urteil. Und: Die Klosterführung habe „in unverantwortlicher Weise die Gefahr herbeigeführt, dass Internatsschüler einem Missbrauch zum Opfer fallen könnten“. Klagsvertreter Sanjay Doshi ist sehr glücklich mit der klaren Entscheidung der Höchstrichter. Das Urteil habe „Signalwirkung“, sagt der Feldkircher Anwalt. Das Kloster Mehrerau habe sich mit der Anrufung des OGH in diesem Fall ein „Eigentor“ geschossen.
Bereits Vergleich geschlossen
Für den Fall selbst hat die Entscheidung jedoch keine Auswirkungen mehr. Der Prozess ist – wie berichtet – kurz vor der nun veröffentlichten OGH-Entscheidung mit einem Vergleich außergerichtlich beendet worden. Über die Summe wurde Stillschweigen vereinbart. Laut der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt soll das Opfer mit 250.000 Euro entschädigt worden sein.