Ewige Ruhe im Casino-Prozess

Spielbank-Pleitier und Casino St. Gallen haben sich geeinigt, Verfahren ist endgültig beendet.
Feldkirch. Am 15. Jänner kamen Kläger und beklagte Partei zum letzten Mal vor dem Landesgericht Feldkirch zusammen. Der einstige Spielsüchtige wollte immer noch „seine“ verspielten 1,6 Millionen Euro zurück. Das Casino St. Gallen sah keinen Grund für eine Haftung. Sowohl in Österreich als auch in der Schweiz bestehen Schutzbestimmungen, nach denen Spielbankbetreiber unter gewissen Umständen verpflichtet sind, Spielsüchtige zu sperren, um sie vor dem Ruin zu bewahren. Hier ortete Klagsvertreter Michael Battlogg grobe Versäumnisse des Casinos. Nachdem die Zuständigkeit der österreichischen Justiz bestätigt wurde, beraumte man für den 15. Jänner einen ganztägigen Prozess an. Doch dieser endete nach wenigen Minuten. Aktenteile aus einem anderen Verfahren lagen beim Obersten Gerichtshof in Wien. Diese Unterlagen wollte man erst in Feldkirch haben, dann sollte es weitergehen. Nun – am 3. April ging jedoch ein überraschender Schriftsatz beim Landesgericht Feldkirch ein. Darin steht knapp und von beiden Seiten unterschrieben: „Die Parteien haben sich geeinigt.“ Das bestätigt Pressesprecher-Stellvertreter Klaus Schurig. Diese sogenannte „Ruhensmitteilung“, worin „ewiges Ruhen“ festgehalten wird, erledigt das Verfahren endgültig. Die Sache ist vom Tisch, die Parteien sind sich einig, das Verfahren wird definitiv nicht mehr fortgesetzt.
Inhalt bleibt geheim
Was Inhalt der außergerichtlichen Friedenspfeife ist, bleibt geheim. „Auch wir Richter wissen in der Regel nicht über den Inhalt solcher Vereinbarungen Bescheid“, erklärt Schurig. Häufig verpflichten sich die Parteien zu Stillschweigen. Möglich, in der Praxis allerdings selten, sind Sanktionen, wenn eine der Parteien doch plaudert. Im „Casino-Prozess“ ist offen, ob und wenn ja, wie viel Geld geflossen ist.
„Ewiges Ruhen“ kann sich ergeben, wenn man sich finanziell einig geworden ist, aber auch, wenn beispielsweise der Kläger die Klage zurückzieht, weil er keinen Sinn mehr darin sieht. Auch Imagegründe können eine Rolle spielen. Wer im Casino-Prozess kalte Füße bekommen hat und was Hintergrund der Einigung ist, bleibt somit ein Geheimnis. Klagsvertreter Michael Battlogg war trotz mehrmaliger Nachfrage zu keinem Kommentar bereit. Auch wer die Verfahrenskosten bezahlt – ein Fragezeichen. Allein die Gerichtsgebühren betragen bei einem derart hohen Streitwert von 1,6 Millionen Euro über 20.000 Euro.
Strafe auch noch offen
Offen ist auch noch der Ausgang des Strafverfahrens gegen den einstigen Spieler. Er war im Sommer 2013 vom Landesgericht Feldkirch in einem siebenstündigen Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Senat sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige zumindest in acht Fällen Verwandte und Bekannte um insgesamt 800.000 Euro betrogen hatte. Immer wieder hatte es der einstige Versicherungsvertreter geschafft, Menschen von lukrativen Investitionen zu überzeugen. Ob dieses Urteil rechtskräftig wird, ist derzeit noch offen.
Die Parteien haben sich geeinigt.
Klaus Schurig, Pressesprecher-stv.
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