„Hitler-T-Shirt“ und einschlägige Bilder

Vorarlberg / 16.01.2015 • 22:33 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Tatort der Wiederbetätigung: Der Marktplatz in Dornbirn.  Stadt
Tatort der Wiederbetätigung: Der Marktplatz in Dornbirn. Stadt

18-jähriger Dornbirner wegen Wiederbetätigung auf Dornbirner Marktplatz verurteilt.

Feldkirch. T-Shirt mit Hitlergruß vorne und hinten eine Liste der Wehrmachtsfeldzüge. Dazu mehrere einschlägige Bilder auf dem PC und ein entsprechender Facebook-Eintrag. „Ich stehe zu meinen rechten Sachen und denke, dass man das auch zeigen soll. Zunächst habe ich zu meinen Freunden ‚Nein‘ gesagt, dann habe ich mich informiert“, erklärte der heute 18-Jährige im Sommer 2013 gegenüber der Polizei. Weiters machte er klar: „Ich wollte Widerstand gegen das System leisten, die Aufmerksamkeit auf mich lenken und provozieren.“ Das sei damals gewesen, sagt der junge Arbeitslose. Heute sehe er alles ganz anders, habe sich von seinen damaligen Freunden distanziert und auch keine propagandistischen Gegenstände oder Bilder mehr. Er habe auch Ausländer als Freunde und sei damals mehr wegen des Gruppendrucks als wegen innerer Gesinnung dabei gewesen.

Offenkundige Propaganda

Ein anonymer Anrufer hatte im Juli 2013 der Polizei gemeldet, dass ein junger Mann mit dem T-Shirt-Aufdruck „EUROPEAN HITLER TOUR 1939–1945“ über den Dornbirner Marktplatz spaziere. Neben der Aufschrift zeigte das Shirt den einstigen Diktator des Schreckens während des Hitlergrußes, mit rotem Band und Hakenkreuz. Der Teenager setzte sich anschließend auf eine Parkbank. Seine Freunde hätten ihn damals überredet, sagt er vor dem Schwurgericht, das obligatorisch zuständig ist, sobald es um nationalsozialistische Wiederbetätigung geht. „Einen solchen Jugendlichen hat das Verbotsgesetz sicher nicht ins Auge gefasst. Das ist kein Täter aus Überzeugung, sondern ein orientierungsloser Jugendlicher, der einfach dabei sein wollte“, so die Verteidigung.

Chance vertan

Die Staatsanwaltschaft und auch der Verein „Neustart“ bemühten sich, dass es gar nicht erst zu dem Schwurgerichtsprozess und einer Strafe kommt. Dem Jugendlichen wurde im Rahmen einer Diversion angeboten, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit beim Roten Kreuz zu leisten, dann wäre die Sache vom Tisch gewesen. Doch diese Chance ließ der junge Mann ungenutzt verstreichen. Er habe nicht gewusst, wo er sich melden soll, behauptet er. In Wirklichkeit gab es zahlreiche Versuche, die Arbeit beim Roten Kreuz einzufädeln. Gestern wurde dann keine Diversion mehr ins Auge gefasst. „Bei Ihnen fehlte es deutlich an einer Schuldeinsicht“, so der Vorsitzende Richter Wilfried Marte. Vor der Polizei hatte der Mann sich noch geständiger gezeigt, gestern versuchte er sein Verhalten schönzu- reden. Somit muss sich der mehrfach Vorbestrafte mit 960 Euro unbedingter Geldstrafe abfinden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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