Krawall um kleinen Sohnemann

Kratzen, beißen, Haarereißen: Zwist mit Ex-Frau um gemeinsamen Junior uferte aus.
Dornbirn. „Mein Mann beißt mich nicht! Und ich mich selbst wohl auch nicht!“, erklärt die deutsche Zeugin vor dem Dornbirner Bezirksrichter Frank Plasinger, wie sie zu den Bissspuren am Oberarm kam. Ihr „Mann“ ist eigentlich mehr ihr Lebensgefährte. Aber sie seien eben „auf türkische Art verheiratet“, begründet sie ihren Ehe-Status.
In der Tat war dieser ihr „Mann“ einst „Ehemann“ gewesen. Allerdings Gatte einer türkischen Frau, und inzwischen von dieser geschieden. Nach zwei Jahren Trennung wollte er mit seiner neuen deutschen „Ehegattin“ sein minderjähriges Kind bei der Ex-Frau abholen. Das gab Stunk und hatte schlussendlich eine Verhandlung wegen Körperverletzung am Bezirksgericht zur Folge, mit sämtlichen der drei Beteiligten als Angeklagten.
Was war geschehen? Die türkische Erstangeklagte und Ex-Frau weigerte sich angeblich, den gemeinsamen Sohn ihrem Verflossenen für ein Wochenende zu übergeben. „Der Kleine hatte Angst vor ihm und sagte: Mama, lass mich nicht allein“, behauptet sie vor dem Richter.
20 Ohrfeigen an einem Abend
Da habe ihr der Ex das Kind mit Gewalt entrissen und seine Freundin (Frau?) ihr einen Faustschlag verpasst, und zwar so heftig, dass ihr die Zahnbrücke aus dem Mund gefallen sei. Der Zweitangeklagte wiederum habe sie dann gewürgt, zu Boden geworfen und mit den Beinen in den Bauch getreten. Doch der Mann „schießt“ sogleich zurück: „Sie hat mir das Hemd zerrissen, schlug mich und kratzte mich, die ist ausgeflippt, und das mit der Zahnbrücke ist sowieso lächerlich! Die fällt ihr nämlich schon raus, wenn sie nur lacht.“
Er selbst habe nicht zugeschlagen, nur „weggeschupft“, und das in Notwehr, wohlgemerkt. Seine Ex sei hysterisch. „Die hat mir einmal an einem einzigen Abend zwanzig Ohrfeigen verpasst!“ Seine Neue sagt ebenfalls aus, von der Türkin geschlagen, in den Oberarm gebissen und an den Haaren gerissen worden zu sein. „Und auf meinem A… bin ich auch noch gelandet“, schildert die Deutsche. „Reine Schutzbehauptungen sind das“, sagt jetzt der Verteidiger der Erstangeklagten, Rechtsanwalt Martin Rützler. Richter Plasinger vernimmt zwei Augenzeuginnen, die für die Türkin in die Bresche springen. „Er hat ihr das Kind entrissen“, sagen beide unisono, wobei eine hinzufügt: „Der hat sie in den Bauch getreten. Ich glaubte nicht, dass die überhaupt noch aufstehen kann, ehrlich gesagt.“
Freispruch im Zweifel
Die Erstangeklagte wird im Zweifel freigesprochen. Vor allem deshalb, weil ihre Verletzungen im Ambulanzblatt angeführt sind, der Richter die Aussagen der Zeuginnen für glaubwürdig hält und die Strafkarte des Zweitangeklagten immerhin fünf einschlägige Vorstrafen aufweist. Der Mann wird wegen Körperverletzung zu 160 Tagessätzen zu je vier Euro und zur Bezahlung von 300 Euro Teilschmerzensgeld an die Ex-Frau verurteilt.
Fassungslos über das Urteil, kündigt er an, sich mit seinem Anwalt darüber beraten zu wollen.

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