„Pharmakonzerne fälschen Studien“

Der Mediziner Rolf Kron ist überzeugt, dass nicht geimpfte Kinder gesünder sind.
schwarzach. Seit mehr als 20 Jahren befasst sich der deutsche Arzt und Homöopath Rolf Kron mit dem Thema Impfen und hält europaweit Vorträge, zurzeit auch in Vorarlberg. Sein Standpunkt zu gefälschten Studien, „ach so geringen“ giftigen Inhaltsstoffen und zum „Masern-Hype“.
Zwei bis drei Monate nach der Geburt bekommt ein Kind (generell) die erste Mehrfachimpfung. Welche Impfungen sind Ihrer Meinung nach notwendig?
Kron: Würden Studien gefertigt, die einen wirklichen Nutzen der Impfungen belegen – nämlich, dass Impfungen unsere Spezies gesünder machen – könnte ich diese Frage leichter beantworten. Meine Erfahrung mit mehreren Tausend impfgeschädigten Patienten, die alle unisono von ihren Ärzten zu hören bekommen, ihr Schaden habe nichts mit den Impfungen zu tun, lassen mich Notwendigkeit und Sicherheit von Impfungen sehr anzweifeln. Pharmakonzerne werden zu Milliarden Euro Bußgeldern verdonnert, da sie Studien fälschen, wichtige Daten verheimlichen und mit Geldern die Gesundheitsbehörden wie die WHO oder die STIKO „unterstützen“, damit sie in ihrem Interesse handeln. Würde man ernsthaft wissenschaftlich untersuchen, wieso unsere Kinder heutzutage so krank sind, wären wir erstaunt. Hier seien als Beispiel die Zunahme von Allergien, Neurodermitis, Asthma, Autismus usw. genannt. In Deutschland bekommen Kinder bis zum 24. Lebensmonat derzeit 37 Dosen von 14 Impfstoffen, über deren giftige Inhaltsstoffe allein schon mehrere Bücher geschrieben wurden.
Gibt es trotz jahrelanger Diskussion um die giftigen Inhaltsstoffe wie Formaldehyd, Quecksilber und Aluminium noch immer keine „sauberen“ Impfstoffe?
kron: Würden Eltern ihre Kinder noch impfen, wenn die Ärzte sie über die krebs- erregenden, Allergie auslösenden, Nerven und Gehirn zerstörenden, Autismus verursachenden Inhaltsstoffe aufklären würden? Wohl kaum. Man redet sich raus, dass die Menge dieser Giftstoffe „ach so gering“ sei. Was sie aber nicht sagen, ist, dass diese geringen Mengen nahezu tausendfach höher liegen und in den gut durchbluteten Muskel gespritzt werden, als die Behörde für Risikobewertung es für die orale Zufuhr festlegt. Es gibt keinen „sauberen Impfstoff“.
Was hat es mit der Meinung, „nicht geimpfte Kinder sind gesünder als geimpfte“ auf sich?
kron: Dies ist keine Meinung, dies ist eine häufig zu beobachtende Tatsache. Dazu gibt es inzwischen genug wissenschaftliche Belege. Ungeimpfte leiden deutlich weniger an chronischen Erkrankungen. Viele Eltern mit mehreren Kindern werden dies bestätigen. Die ersten noch durchgeimpften Kinder leiden an vielen Gesundheitsstörungen, während die letzten weniger oder gar nicht mehr geimpften Kinder gesund sind.
In Berlin starb ein Kind angeblich an Masern. In der Folge wird in Deutschland sowie in Österreich nach der Einführung der Impfpflicht gerufen.
kron: Die beiden Staaten mussten sich gegenüber der WHO verpflichten, die Masern bis 2015 auszurotten. Da das Ziel nun wieder auf 2018 verschoben ist und man erkennt, dass sich die Masern nicht ausrotten lassen, will man noch höhere Impfquoten erzielen. Impfpflicht wird übrigens seit Jahrzehnten immer von den gleichen Lobbyisten gefordert.
Und nun stirbt ein nicht geimpftes Kind angeblich an Masern. Tatsache ist, dieses Kind hatte einen schweren Herzfehler und war auch komplett geimpft. Das wurde in der Presse verschwiegen. Sofort wird das ausgenutzt, um diesen Hype loszutreten. Stirbt aber ein Kind nach einer Impfung, wird man es schwer haben, das aus der Presse lesen zu können.
Ist die Einführung einer Impfpflicht rechtlich möglich?
kron: Ich denke nicht, dass sich eine Impfpflicht durchsetzen wird. In Deutschland ist laut §223 StGB rein rechtlich gesehen jede injizierte Impfung eine Körperverletzung, wenn keine Einwilligung vorliegt (Dieses Gesetz gibt es auch in Österreich. Anmerkung der Redaktion). Der Verfassungsschutzrechtler Professor Rüdiger Zuck geht sogar noch einen Schritt weiter und schreibt dazu: Der Staat, die STIKO (ständige Impfkommission) und auch der impfende Arzt „mit seinen öffentlichen Impfempfehlungen verstoßen gegen die ihnen aus Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG obliegenden grundrechtlichen Schutzpflichten“. Schon bezüglich der Nutzen-Risiko-Abwägung sind die einzuhaltenden Zulassungsvoraussetzungen in verfassungswidriger Weise unvollständig. Demnach geht Impfen über die einfache Körperverletzung hinaus.
Vorträge in Vorarlberg
Dr. Rolf Kron, praktischer Arzt, Homöopath: „Was, wenn wir nicht impfen?“
» Freitag, 6. 3. 2015, 19 Uhr, Rankweil, Vereinshaus, Untere Bahnhofstraße 10
» Samstag, 7.3. 2015, 20 Uhr, Bregenz, Gössersaal, Anton Schneider-Strasse 1