Schweizer Güllemüll auf Vorarlberger Wiesen?

Vorarlberg / 02.05.2016 • 22:29 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Zugespielte Fotos mit Tankwagen aus der Schweiz und schwarzer Gülle auf Vorarlberger Wiese.   Foto: privat
Zugespielte Fotos mit Tankwagen aus der Schweiz und schwarzer Gülle auf Vorarlberger Wiese.  Foto: privat

Landesveterinärbehörde klärt mögliche illegale Einfuhr über
die Grenze ab.

Hohenems, Bregenz. Es ist der Hohenemser Vizebürgermeister Bernhard Amann, der neuerlich einen Skandal wittert: „Offenbar werden illegal Biogasabfälle aus der Schweizer Lebensmittelindustrie nach Vorarlberg eingeführt“, schreibt er in einer Aussendung.

Auch den VN liegt Bildmaterial eines aufmerksamen Beobachters vor, der einen Tankwagen aus der Schweiz fotografierte, der angeblich überschüssige Gärreste in Form von schwarzer Gülle nach Vorarlberg transportierte. Diese Biogasabfälle sollen unbemerkt über das Zollamt Schmittern eingeführt worden sein. „Und dies ohne Kontrollen und Entnahme von Proben, was auf grobe Fahrlässigkeit schließen lässt. Wo sind hier die Einfuhrgenehmigungen?“, will Amann wissen. Der Vorarlberger Landesregierung sei bereits vor Wochen ein Betrieb namentlich gemeldet worden, und zwar mit dem Ersuchen um Kontrolle und der Entnahme von Proben, wie er hinzufügt. Außerdem fordert Amann ein sofortiges Einschreiten der zuständigen Vorarlberger Veterinärbehörde. Dieser Forderung wird bereits entsprochen. Laut Norbert Greber, Leiter der zuständigen Veterinärabteilung o, Land, sind die Verdachtsmomente bekannt. Es wurde bereits regiert, wie er gegenüber den VN bestätigt: „Wir haben ein offizielles Ersuchen an die zuständige Schweizer Kantonalbehörde eingereicht, um die Angelegenheit zu klären.“ Dabei geht es vor allem um die Frage der illegalen Einfuhr, auch darum, um welche Kategorie es sich bei den Biogasabfällen handelt. „Laut unseren bisherigen Informationen fiel das eingeführte Material unter die Kategorie 3 aus Nahrungsmittelresten, für die es keine Einfuhrgenehmigung braucht. Anders ist das allerdings bei Gülle, wie hier behauptet wird, denn die fällt unter die Kategorie 2 und ist genehmigungspflichtig. Aber das können nur die Schweizer kontrollieren“, begründet Greber das diesbezügliche Ansuchen. „Es steht in dieser Sache also noch ein großes Fragezeichen, und es gilt die Unschuldsvermutung“, so der Veterinär.

Landesrat Erich Schwärzler hat inzwischen umgehende Erhebungen der eng zusammenarbeitenden Behörden in Vorarlberg und der Schweiz veranlasst, um festzustellen, ob ein widerrechtliches Vorgehen vorliegt.

Es steht in dieser Sache also noch ein großes Fragezeichen, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Norbert Greber
Schweizer Güllemüll auf Vorarlberger Wiesen?

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