Treue Seele des Vereins wegen Untreue verurteilt

Vorarlberg / 04.05.2016 • 22:44 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Wirtschaftsreferentin einer gemeinnützigen Organisation vergriff sich an der Kasse.

Feldkirch. Zehn Jahre lang war die heute 46-jährige Vorarlbergerin beliebtes Mitglied eines gemeinnützigen Vereins, zuletzt sogar im Vorstand. Irgendwann einmal wurde in dieser Interessengemeinschaft die Frage laut, wer denn gerne die Vereinskasse betreuen würde. „Ich sagte damals spaßhalber Ja, obwohl ich nicht damit gerechnet hatte, tatsächlich mit dieser Funktion betraut zu werden“, erinnert sie sich vor Richterin Franziska Eller. Denn vor dieser steht sie nun als Angeklagte am Landesgericht Feldkirch. Der Vorwurf des Vergehens der Untreue lastet auf ihr. Wie sich herausstellte, war es einmal das Vereinskonto, aus dem sie sich privat bediente, ein anderes Mal das „Kameradschaftskonto“, worunter so etwas wie eine „Kaffeekasse“ zu verstehen war – für Grillfeste und andere gemütliche Sachen sozusagen.

Um ein Sparkonto eröffnen zu können, vertraute ihr der Vereinsobmann 2000 Euro an. Bar, ohne Unterschrift oder sonstigen Papierkram. Als Zeuge vor Gericht ist er entsetzt: „Ich war überzeugt von ihrer Loyalität. Niemals hätte ich einen Gedanken daran verschwendet, dass etwas schieflaufen könnte. Jetzt aber habe ich daraus gelernt. Ich gebe keinen Euro mehr her ohne Unterschrift.“

Reumütig und geständig

Insgesamt verschwanden an die 7000 Euro in der Tasche der Angeklagten. Die 46-Jährige selbst gibt sich reumütig und geständig. „Ich muss ehrlich sagen, ich habe Scheiße gebaut“, flüstert sie betroffen. Als Motiv gibt sie ihre schwierige Situation an. Finanzielle Probleme durch einen immensen Schuldenberg nach der Scheidung, ein psychischer Kollaps wegen des Todes ihres Vaters.

Ihre Verteidigerin umschreibt es so: „Sie hat im Strudel den Kopf in den Sand gesteckt. Hinter ihrem Motiv stand keine kriminelle Energie, sondern schiere Lebensangst. Ihre Abwärtsspirale kann nur noch durch professionelle Hilfe gestoppt werden.“

Richterin Eller spricht die Frau im Sinne der Anklage schuldig. Urteil: 880 Euro Geldstrafe, zu bezahlen in 220 Tagessätzen. Noch härter wird die Verurteilte jedoch die ebenfalls auferlegte Pflicht treffen, die Ansprüche der Privatbeteiligten zu befriedigen. Es handelt sich dabei um mehrere Tausend Euro.

Ich gebe keinen Euro mehr her ohne Unterschrift.

Vereinsobmann und Zeuge

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.