Räuber interessierte sich für Schoko-Osterhasen

Vorarlberg / 06.05.2016 • 22:38 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
VN-Bericht vom 1. März 2016.
VN-Bericht vom 1. März 2016.

Heroinabhängiger verlangte in Bregenzer Sparmarkt nach Scheinkauf exakt
405 Euro.

Feldkirch. (ec) Ende Februar betritt ein Mann die Sparmarktfiliale in Bregenz-Vorkloster. „Ich bin gleich zu den Osterhasen“, erinnert sich der Beschuldigte vor Gericht. Er nimmt eine der Schokofiguren und zahlt mit einem Fünf-Euro-Schein. Doch wenig später fordert der Vermummte auf Englisch genau 400 Euro. Plus die fünf Euro für den Hasen. „I bring it back in one month“, fügt er noch hinzu und verschwindet. Im März wird der seltsame Räuber verhaftet. Gestern musste er sich wegen Raubes vor Gericht verantworten. Das Urteil: zwei Jahre unbedingte Haft für den vierfach Vorbestraften und 1000 Euro für die traumatisierte Kassiererin.

Zielgerichtete Vorgangsweise

Der Bregenzer erzählt dem Gericht, dass er gelernter Installateur ist und auch einen Job in einer renommierten Vorarlberger Firma hatte. Sein Hauptproblem ist allerdings das Heroin, gesteht er. Nach einem erfolgreichen, stationären Entzug habe er gekündigt und sich nach einem weiteren Therapieplatz umgesehen.

Doch zur Therapie kam es nicht mehr, die Sache mit dem Sparmarkt ging vor, weil er offenbar dringend Geld für Drogen brauchte. In einem Radkeller suchte er sich ein unversperrtes Fahrrad, pumpte es auf und radelte zum kleinen Supermarkt. Mit einem Paintball-Markierungsgerät, das aussieht wie eine Langwaffe, bedrohte er die Verkäuferin.

Kein schwerer Raub

Auch wenn ein verängstigtes Opfer nicht erkennen kann, ob es mit einer echten Waffe oder einer Spielzeugwaffe bedroht wird, das Gesetz wertet einen Übergriff mit einem derartigen Gerät als unbewaffneten Raub. Paintball-„Waffen“ sind mit farbiger Gelatine gefüllt und werden bei Wettkämpfen lediglich zum farbigen Markieren des Gegners verwendet, die Farbe ist abwaschbar und harmlos. Dennoch fürchtete sich die bedrohte 23-jährige Angestellte. Der Räuber wird zu 24 Monaten Haft verurteilt, möglicherweise kann er statt der Strafe eine Therapie absolvieren, um seine Drogenprobleme in den Griff zu bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.