Illegales Wettlokal in Lochau beschlagnahmt und versiegelt

Behörde schob Wettgeschäften in „tipwin“-Filiale buchstäblich einen Riegel vor.
Lochau. Der unerwünschte Besuch kam am vergangenen Mittwoch, unangemeldet und unerwartet. Es waren Beamte der Vorarlberger Finanzpolizei, Stadtpolizei und Bezirkshauptmannschaft, die beileibe anderes im Sinn hatten, als bei der Adresse Bregenzer-Straße 51 in Lochau ihr Glück zu versuchen. Falsch getippt.
Es geschah vielmehr zum Pech für den Betreiber des „tipwin“-Wettlokals, denn jetzt wurde das Licht in den Räumlichkeiten ausgeknipst. Grund: Illegale und deshalb verbotene Wetten in dieser Filiale des „tipwin“-Unternehmens, das auch in Dornbirn, Feldkirch und Bludenz seine Zweigstellen hat. Nun ist die Tür verriegelt und versiegelt. Mit einem Band, auf dem die Aufschrift „amtlich beschlagnahmt“ von der Bezirkshauptmannschaft prangt.
Thomas Hörgötter, Regionalleiter der Finanzpolizei in Vorarlberg, bestätigte den VN den behördlichen Zugriff. Und auch, dass den Betreiber ein Strafverfahren bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz erwartet.
Weshalb die Lochauer Filiale plötzlich im Visier der Behörde stand, vermochte Hörgötter nicht konkret zu sagen, doch mag es wohl einer der folgenden Gründe gewesen sein: „Manchmal sind es die Kunden solcher Wettlokale selbst, die Anzeige erstatten. Etwa, wenn sie zu viel Geld verloren haben. Und manchmal weiß es die Behörde einfach schon im Vorhinein, dass bestimmte Lokale illegale Wettgeschäfte betreiben. Grundsätzlich ist es aber so, dass wir sämtliche Glücksspiel- und Wettlokale im Visier haben“, so Hörgötter.
Gesetzesnovelle
Eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2014 macht den Betreibern solcher illegaler Spiel- oder Wetthöhlen das Geschäftsleben schwer. Sie erlaubt den Behörden eine härtere Gangart und Handhabe bei der Überwachung und Exekution. Glücksspiele etwa dürfen laut Gesetz lediglich von offiziellen Casinos angeboten werden. Etwas anders sieht es bei Geschäften mit Wetten aus. Aber auch in solchen Unternehmen ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung Voraussetzung.
Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass es allein in Vorarlberg rund 100 solcher illegaler Lokale gibt, und zwar fast ausschließlich in Ballungszentren.

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