Anträge für Wahlkarten noch bis 18. Mai

Vorarlberg / 16.05.2016 • 20:44 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Bregenz. (VN-tw) Zum zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl am Sonntag, 22. Mai, wurden an alle Wahlberechtigten die Wahlunterlagen versandt. Sie enthalten den „Amtlichen Wahlausweis“ und alle wichtigen Informationen. Wer verhindert ist, kann noch beim Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen. Beim zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl sind alle jene Personen wahlberechtigt, die schon beim ersten Wahlgang im Wählerverzeichnis angeführt waren. Auf dem „Amtlichen Wahlausweis“ sind die Bezeichnung des Wahllokals sowie Öffnungszeit und persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt. Dieser Abschnitt und ein Identitätsnachweis sollten zur Wahl mitgenommen werden. Aber: Auch ohne diese Wahlinformation ist die Teilnahme an der Wahl möglich: Einfach ins Wahllokal gehen und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Wer am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann noch bis Mittwoch, 18. Mai, schriftlich und bis Freitag, 20. Mai, mündlich eine Wahlkarte beim zuständigen Gemeindeamt beantragen. Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.

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