Basler Sekundarschule: Händedruck ist Pflicht

Vorarlberg / 25.05.2016 • 20:36 Uhr / 2 Minuten Lesezeit

Basel. (VN-hk) Jetzt haben die Schulbehörden in Basel entschieden. Jene zwei Schüler, die an der Sekundarschule Therwil ihren weiblichen Lehrerinnen den Händedruck verweigerten, sind nun gezwungen, diesen zu gewähren. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons hat diesen Beschluss gefasst.

Tun sie das trotzdem nicht, müssen die Erziehungsberechtigten der beiden jugendlichen männlichen Schüler mit Sanktionen rechnen. Die Eltern können ermahnt oder zu einer Geldstrafe von 5000 Franken verdonnert werden. 

Der Fall hatte europaweit für Schlagzeilen gesorgt. Die zwei Brüder, Söhne eines konservativen Imams einer nicht unumstrittenen Moschee, hatten ihre Handschlagsverweigerung gegenüber der Lehrerin mit Vorschriften begründet, die ihnen ihr Glaube auferlegt. Der Direktor der Schule hatte daraufhin den beiden Burschen zwischenzeitlich zugestanden, diese Vorgangsweise anzuwenden. Er wolle die ganze Angelegenheit rechtlich prüfen lassen. Gleichzeitig verlangte er von den Schülern, dass sie auch Männern nicht die Hand geben dürfen, um so den Gleichheitsgrundsatz nicht zu verletzen. 

Die Maßnahme des Schulleiters wurde heftig kritisiert. Es könne nicht sein, dass islamische Glaubensrituale die in der Schweiz herrschende Werteordnung mit den gepflogenen Verhaltensregeln unterwandere, hatten die Kritiker argumentiert. Der Direktor hatte diesen entgegengehalten, dass er den Fall rechtlich prüfen wolle. Das ist nun geschehen.  

Die Verweigerung des Händedrucks eines islamischen Religionslehrers gegenüber ­seinen Kolleginnen hatte in Vorarlberg unlängst ebenfalls für heftige Diskussionen gesorgt.

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