Ein unabhängiges Leben

Vorarlberg / 25.05.2016 • 20:35 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Land will Konzept der Persönlichen Assistenz im kommenden Jahr umsetzen.

bregenz. (VN-mm) Die Persönliche Assistenz ist eine der zentralen Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie soll Menschen mit Behinderung die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Auch in Vorarlberg kämpfen Behindertenorganisationen schon lange um die Einführung eines entsprechenden Modells. Nun liegt ein Konzept vor, das bei einer öffentlichen Sitzung des Monitoring-Ausschusses vorgestellt wurde. Der Monitoring-Ausschuss, dessen Vorsitzender Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda ist, soll die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung überwachen. Gestern, Mittwoch, tagte der Ausschuss zum ersten Mal. Das Interesse von Menschen mit und ohne Behinderung war groß und der Vortragssaal im Voralberg Museum fast bis auf den letzten Platz gefüllt.

Eingangs schilderten Betroffene ihre Vorstellungen von Persönlicher Assistenz. Sabrina Nitz vom Verein „Persönliche Assistenz Vorarlberg“, beispielsweise nimmt seit zwölf Jahren dieses Angebot in Anspruch. „Es hat mir die Unabhängigkeit gebracht“, erzählte die Mutter eines dreijährigen Sohnes. Für sie bedeutet Persönliche Assistenz, alle Entscheidungen selbst zu treffen, Handlungen aber von anderen abdecken zu lassen. „Assistierende Tätigkeiten reduzieren die Fremdbestimmung“, sagte Nitz. Die anderen Wortmeldungen folgten ebenfalls mehr oder minder dieser Intention. Auch ein allgemeiner Wunsch: eine unabhängige Servicestelle für die Persönliche Assistenz, die Beratung und Informationen bietet.

Zumindest diesem Anliegen will das Land entsprechen. Wie Elisabeth Tschann, Leiterin der Integrationshilfe, mitteilte, ist der Aufbau einer solchen Servicestelle im Konzept vorgesehen. Der Forderung, dass sie ausschließlich von Menschen mit Behinderung geführt wird, kommt das Land aber nicht nach. Stattdessen soll der Plan gemeinsam umgesetzt werden. Es brauche auch hauptberufliches Personal, begründete Tschann. Als Zielgruppe für die Persönliche Assistenz definierte sie erwachsene Menschen mit körperlichen Handicaps im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die eigenständig wohnen. Assistenten sollen sie in der Bewältigung des Alltags unterstützen.

Gutscheine mit Zeitwert

Als schwierigste Aufgabe bezeichnete Elisabeth Tschann die Ermittlung des Assistenzbedarfs. Das Pflegegeld allein soll nicht das einzige Kriterium sein. Man will auch die Lebenssituation einbeziehen. Die bewilligten Stunden werden in Form von Gutscheinen mit Zeitwert zugeteilt.  Im vergangenen Jahr nahmen 67 Menschen die Persönliche Assistenz in Anspruch.

Assistierende Tätigkeiten reduzieren die Fremdbestimmung.

Sabrina Nitz

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