Regierung darf bei U-Ausschuss nicht zuhören

Vorarlberg / 25.05.2016 • 21:52 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Am 3. Juni beginnt der Hypo-U-Ausschuss. Foto: VN/Steurer
Am 3. Juni beginnt der Hypo-U-Ausschuss. Foto: VN/Steurer

Parteien einigen sich auf Terminplan, finanzielle Unterstützung und Verfahrensanwalt.

Bregenz. Am Ende wird alles gut. Was Oscar Wilde einst feststellte, besitzt bis heute Gültigkeit. Auch im Landhaus. Nachdem sich die Klubobleute der Landtags-Parteien öffentlich ausgerichtet haben, wer als Verfahrensanwalt für den Hypo-U-Ausschuss geeignet sei und von welcher Liste keiner infrage kommt, reichte eine zweistündige Sitzung, um sich in allen offenen Fragen zu einigen. Terminplan, Unterstützung für Experten, Verfahren, Sitzplan und Verfahrensanwalt: Die Diskussion ist beendet. „Somit steht einem erfolgreichen Start des U-Ausschusses nichts mehr im Wege“, freut sich Ausschuss-Vorsitzender Michael Ritsch (SPÖ). Die erste Sitzung findet am 3. Juni statt.

Professor aus Innsbruck

Der Verfahrensanwalt steht fest: Verfassungsjurist Karl Weber von der Universität in Innsbruck übernimmt dieses Amt. Seine endgültige Zusage ist am Mittwoch allerdings noch nicht eingetroffen, dürfte aber nur mehr Formsache sein. Die Parteien einigten sich damit auf einen Kandidaten, den weder die SPÖ noch die ÖVP vorgeschlagen hat. Auch auf ein Budget für zusätzliche Mitarbeiter haben sich die Fraktionen verständigt. Bei Landtagspräsident Harald Sonderegger wird ein Topf mit 120.000 Euro deponiert. Daraus dürfen die Klubs ihre Experten finanzieren. Die Hälfte davon steht der SPÖ zur Verfügung, da sie den Vorsitzenden stellt. ÖVP, FPÖ und Grüne teilen sich die zweite Hälfte auf. Für ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück steht fest: „Wir werden das Geld nicht abholen.“ Die ÖVP sei eigentlich dagegen, trage diese Entscheidung aber als Teil des Kompromisses mit. „Es ist ein gutes Gesamtpaket“, sagt Frühstück.

Die Neos haben mit zwei Abgeordneten keinen Klub­status und sind somit offiziell nur Zuhörer. Fest steht auch, dass die SPÖ in der ersten Sitzung beantragen wird, den U-Ausschuss medienöffentlich abzuhalten. Also, dass Medien dabei sein dürfen, wie es im Bund praktiziert wird. Wie bereits angekündigt, wird die ÖVP dem Ansuchen nicht zustimmen.

Wortprotokoll wird erstellt

Wer zuhören darf, ist genau geregelt: Die 14 ordentlichen Ausschussmitglieder, die Ersatzmitglieder, der Landesvolksanwalt, die Rechnungshofpräsidentin, das Landtagspräsidium und die Neos. Die Ersatzmitglieder dürfen allerdings nur zuhören, sie haben kein Rederecht. Die Landesregierung ist gänzlich ausgeschlossen. Somit darf auch Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) nicht zuhören. „Aber wir werden ihn sicher als Auskunftsperson laden“, sagt Ritsch. Von den Ausschusssitzungen wird ein Wortprotokoll angelegt, das anschließend den Abgeordneten zur Verfügung gestellt wird.

Der Hypo-U-Ausschuss ist der erste Untersuchungsausschuss in Vorarlberg. Er soll die Offshore-Geschäfte der Landesbank untersuchen. Genauer gesagt: Was die Landesverwaltung gewusst hat und überhaupt entscheiden hätte können. Ein Landes-U-Ausschuss darf nur die Rolle des Landes untersuchen.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.