Wenn der Clown mitfährt
Vor allem junge Autofahrer unterschätzen Risiken des Verkehrs und bringen andere in Gefahr.
Feldkirch. (ec) Ein 21-Jähriger verursacht mit 1,83 Promille einen schweren Unfall und wird verurteilt. Dabei wurde er bereits zuvor alkoholisiert erwischt und mit 1400 Euro bestraft. Zwei Wochen zuvor wird ein 15-Jähriger verurteilt. Er fuhr alkoholisiert das Auto seiner Mutter zu Schrott, auch dabei wurde der Beifahrer schwer verletzt. Alkohol, Drogen, Gruppendynamik, eine Mischung, die Jungen immer mehr zu schaffen macht. Doch auch andere „coole“ Aktionen führen immer wieder zu Unfällen und Strafverfahren. Der Fall „betrunkenen Beifahrer von Pick-up verloren“ beschäftigte vor Kurzem die Justiz.
Andere Fehlerquellen
Auch Handytelefonieren, sogar Nachrichten schreiben ist im Auto an der Tagesordnung. Nicht selten sind die sogenannten „ungeklärten Ursachen“ aus dem Unfallbericht Herumschalten an der Lüftung oder an der Musikanlage. Autofahren ist für viele nicht ernst, sondern Spaß, Action, Handyvideo und Eindruckschinden. Zu vielen Dingen gibt es zwar keine explizite Gesetzesvorschrift, doch wird allgemein verlangt, dass man die Sicherheit nicht gefährdet. Dazu gehören zum Beispiel auch die richtigen Schuhe. Mit Higheels, klobigen Holzclogs, Flip-Flops oder gar Skischuhen lässt sich kaum gut Auto fahren. Doch hier gibt es keine Bevormundung, der Gesetzgeber setzt auf den Hausverstand.
Fahrlässig verschuldete Unfälle, vor allem mit Personenschaden, haben weitreichende Folgen und auch diesbezüglich sind sich viele der Gefahren nicht bewusst. Nicht nur Verletzte und Hinterbliebene haben Anspruch auf Entschädigung, auch Krankenkassen holen sich des Öfteren ihr Geld vom Verursacher. Führerscheinentzug hat unter Umständen Jobverlust zur Folge und auch die „Zuverlässigkeit“, den Schein wieder zu bekommen, wird bei manchen Delikten angezweifelt.
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