Frauen durch das Haus gezerrt und geschlagen

Vorarlberg / 11.04.2017 • 22:22 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte ist nicht nur gegen seine Ehefrau brutal vorgegangen.  Symbolfoto: VN/Hartinger
Der Angeklagte ist nicht nur gegen seine Ehefrau brutal vorgegangen. Symbolfoto: VN/Hartinger

Aus Eifersucht tobender Mann misshandelte seine Gattin und auch die Freundin.

Feldkirch. (VN-gs) Ständige Wutausbrüche und Gewalt: Nach Jahren der Ehe bangte eine junge Frau wegen der Exzesse ihres 32-jährigen Gatten schließlich um ihr Leben und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Ein Verfahren wurde eingeleitet, der Serbe stand schlussendlich als Angeklagter vor dem Landesgericht Feldkirch und ist sogar geständig. „Ja, ich bin schuldig, auch wenn ich die Vorwürfe vor der Polizei zunächst abgestritten habe“, gibt er vor Richterin Sonja Nachbaur zu.

Einmal, es war im September des vergangenen Jahres, trieb der 32-Jährige die Brutalitäten gegen seine Frau auf die Spitze. Er nötigte sie zur Überlassung des PIN-Codes ihres Mobiltelefons, schlug ihr mit der Faust ins Gesicht und zerrte sie an den Haaren ins Schlafzimmer. Kratzspuren, Würgemale am Hals und Prellungen im Brustbereich des Opfers blieben als Spuren der Gewalt zurück.

Duschschlauch um den Hals

Doch damit noch nicht genug: Immer wieder bedrohte der 32-Jährige seine Gattin mit dem Umbringen. Er verlieh seiner Drohung Ausdruck, indem er der entsetzten Frau im Badezimmer einen Duschschlauch um den Hals wickelte und den Schlauch spannte.

Schließlich trennte sich die Gepeinigte von ihrem Mann und überließ ihren Platz im Haus einer neuen Frau, die als Lebensgefährtin schon bald dasselbe Martyrium durchmachen musste. Auch sie wurde von dem Mann geschlagen und durch die Räumlichkeiten geschleift und gezerrt. Auch hier zeigt sich der Angeklagte geständig und reumütig. Als Auslöser der Wutausbrüche gibt er sein „überaus eifersüchtiges Wesen“ an.

Antiaggressionstraining

Trotz allem machen seine beiden Opfer als Zeuginnen keine Ansprüche geltend. Sehr wohl aber das Gericht. Es kommt zum Schuldspruch wegen Nötigung, Körperverletzung und fortgesetzter Gewaltausübung. Mit einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 800 Euro scheint das Urteil recht mild auszufallen, doch war der Angeklagte bislang unbescholten und auch geständig.

Allerdings muss er sich zur Teilnahme an einem Antiaggressionstraining durch die Bewährungshilfe verpflichten. Der 32-Jährige nimmt die richterliche Entscheidung widerspruchslos an.

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