Verleumdung aus Rache

Vorarlberg / 12.04.2017 • 22:31 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

25-Jährige behauptete, vom Freund zur Abtreibung gezwungen worden zu sein.

Feldkirch. (ec) Im Jänner meldete sich eine junge Frau in Dornbirn bei der Polizei. Sie hatte Nasenbluten und gab an, ihr Freund habe sie geschlagen. Außerdem habe er sie mit folgenden Worten bedroht: „Ich schlage Dir das Kind eigenhändig aus dem Bauch, wenn Du es nicht abtreibst!“

Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch am Mittwoch ruderte die 25-Jährige dann allerdings plötzlich zurück. Die Nase könnte auch von früher gebrochen gewesen sein. Wie er sie geschlagen hat, weiß sie nicht mehr. Auch ein Versehen wäre möglich, behauptet sie plötzlich. Was die Nötigung zur am nächsten Tag tatsächlich durchgeführten Abtreibung betrifft, diese sei ohnedies gelogen gewesen.

Hintergründe

„Ich bin schon sehr jung Mama geworden und wollte selbst kein zweites Kind mehr. Ich habe noch genug Zeit, um Kinder zu bekommen“, erzählt die junge Frau im Zeugenstand. Sie habe gelesen, was ihr Freund, ein 41-jähriger Dornbirner, zu Protokoll gegeben hatte. Das habe sie geärgert, weil er dort alte Sachen aufwärmte und sie sich dachte: „Dem würge ich jetzt auch einen Hund rein.“

Deshalb habe sie das mit der Nötigung zur Abtreibung erfunden. Sie selbst hätte zu diesem Zeitpunkt längst entschieden gehabt, das Kind nicht zu bekommen. Lügen, die für die Zeugin rechtliche Konsequenzen in Form eines Strafverfahrens haben werden.

Schlag zugegeben

Der 16-fach vorbestrafte Angeklagte nimmt es locker. Er räumt den Schlag zwar ein. Ob die Folge allerdings eine gebrochene Nase war, bezweifelt die Verteidigung. Auch die Frage, ob der Nasenbeinbruch verschoben war, ist noch abzuklären, weil die Körperverletzung in dem Fall als schwer eingestuft werden müsste. Viereinhalb Jahre waren die beiden ein Paar. Der Beschuldigte schiebt sein Ausrasten auf eine übermäßige Dosis Morphium. Durch Schmerzen bedingt, hatte er entsprechende Präparate verschrieben bekommen, eingenommen hat er allerdings viel zu viel davon.

Nicht so einfach

Da sich die junge Frau bereits früher bei einem Raufhandel einen Nasenbeinbruch holte und an Atemproblemen leidet, ist es nicht so einfach, festzustellen, ob der angelastete Nasenbeinbruch von dem Angeklagten herrührt. Einmal war die Verletzte in Dornbirn, dann wieder in Feldkirch in Behandlung. Das Gutachten eines Facharztes und weitere Unterlagen sollen eingeholt werden.

Ich bin schon sehr jung Mama geworden und wollte selbst kein zweites Kind mehr.

Die Zeugin

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