Magere Haschomat-Premiere

Vorarlberg / 18.04.2017 • 22:44 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
So sieht das neue Drogenvortestgerät aus, das sich derzeit in der Verkehrsabeilung der Vorarlberger Polizei befindet. Foto: VN/Paulitsch
So sieht das neue Drogenvortestgerät aus, das sich derzeit in der Verkehrsabeilung der Vorarlberger Polizei befindet. Foto: VN/Paulitsch

Drogenvortestgerät bei Osterkontrollen erstmals im Echtbetrieb. Bisher keine Anzeigen.

Schwarzach. In der Nacht auf Karsamstag legte die Vorarlberger Verkehrspolizei ihr Augenmerk bei der österlichen „Aktion scharf“ erstmals auf einen besonderen Schwerpunkt: Diesmal führte die Verkehrsexekutive das neue Drogenvortestgerät (Haschomat) mit, um damit eventuelle Drogendelinquenten aus dem Verkehr zu ziehen. Probanden, die den Beamten mit drogentypischen Auffälligkeiten ins Auge stachen, wurden zum Speicheltest gebeten.

Drei negative Tests

Verkehrsabteilungschef Rudolf Salzgeber zu den VN über das Resultat: „Während der Schwerpunktkontrolle sind nur drei Lenker mit dem Drogenvortestgerät überprüft worden. Und bei allen dreien verlief der Test negativ.“ Also keine Vorführung beim Amtsarzt und folglich auch keine Anzeigen.

Aber funktioniert das Ding überhaupt auch so, wie es sollte? Salzgeber: „Das Drogenvortestgerät wurde jetzt zwar erstmals im Echtbetrieb eingesetzt, jedoch ohne das Beisein eines Arztes. Und außerdem läuft sein Einsatz noch als Pilotprojekt, es befindet sich also sozusagen noch in einer Testphase.“ Derzeit sind in Vorarlberg nur sechs Polizeibeamte ermächtigt, Kontrollen mit dem Drogenvortestgerät durchzuführen. Erst bei einem positiven Ergebnis muss der Probant zur Blutabnahme beim Arzt vorgeführt werden. Bevor der sogenannte Haschomat früher oder später verstärkt und flächendeckend eingesetzt werde, gelte es Erfahrungen zu sammeln. Die Ergebnisse würden zeigen, ob es überhaupt beim Einsatz des aktuellen Geräts bleibe, heißt es.

Sechs Führerscheinabnahmen

Wesentlich „geeichter“ liefen laut Salzgeber hingegen die obligatorischen Alkoholschwerpunktkontrollen über das Osterwochenende ab. So sind von Karfreitag, 0 Uhr, bis einschließlich Ostermontag, 24 Uhr, insgesamt 17 (20 im Vorjahr) alkoholisierte Fahrzeuglenker aus dem Verkehr gezogen worden. Davon zehn mit über 0,8 Promille Alkohol im Blut. Sechs Fahrzeuglenkern wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen.

Keine Verkehrstoten

Bei insgesamt neun Verkehrsunfällen wurden zehn Menschen verletzt, im Vergleichszeitraum 2016 wurden bei 14 Verkehrsunfällen 18 Menschen verletzt. Es mussten keine Toten beklagt werden.

Insgesamt sind durch mobile und stationäre Radarmessungen im Zuge von Zivilstreifen und durch
Lasermessungen durch
die Landesverkehrsabteilung sowie den Polizeiinspektionen des Bundeslandes 2439 Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt worden. Dies stellt gegenüber dem Vorjahreswert ein Minus um 108 Geschwindigkeitsübertretungen dar.

Magere Haschomat-Premiere

Drogenvortest

» Drogenkonsum ist noch 14 Tage nach dem Konsum mittels Haschomat nachweisbar

» Medikamente: Blutanalyse, klinische Untersuchung durch den Amtsarzt

» Weiche Drogen wie Cannabis (schränkt Bewusstsein ein, hemmt die Konzentrationsfähigkeit) Nach Haschomatkontrolle weiterer Nachweis mit Blutanalyse und Untersuchung durch den Amtsarzt notwendig.

» Harte Drogen wie Heroin, Kokain, Designerdrogen, können nur mit einer Blutanalyse und per Untersuchung durch den Amtsarzt anerkannt werden.

» Ist der Führerschein wegen Drogenkonsums erst einmal weg, besteht die Möglichkeit, diesen mit einem fachärztlichen Gutachten zurück zu bekommen. Bald sollen dafür mehrere Voraussetzungen gelten: Die Lenkerberechtigung soll nur wieder ausgefolgt werden, wenn – wie bisher – eine positive, fachärztlich-psychiatrische Stellungnahme sowie ein verkehrspsychologisches Gutachten vorliegen.

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