Brief nur Anstoß für eine Debatte

Vorarlberg / 21.04.2017 • 19:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Brief nur Anstoß für eine Debatte

Österreichs Landeshauptleute relativieren ihre Kritik an den Verwaltungsgerichten.

Bregenz. Der Zuständigkeitsbereich eines Verwaltungsgerichts ist vielfältig. In Wien entschied es kürzlich über einen Rülpser eines Barkeepers, der deswegen 70 Euro Strafe hätte zahlen müssen. Er wehrte sich erfolgreich. Der Hafenausbau am Fußacher Rohrspitz wiederum beschäftigt Verwaltungsrichter in Vorarlberg. Allein das Bundesverwaltungsgericht behandelte seit 2014 weit über 83.000 Fälle. Eine dieser Entscheidungen im Februar 2017 beschäftigt seitdem die Politik. Das Gericht untersagte aus Klima- und Umweltschutzgründen den Bau einer dritten Landebahn am Wiener Flughafen. Wirtschaftsvertreter waren damit gar nicht glücklich, auch Politiker ärgerten sich. Anfang des Monats entschied sich die Landeshauptleutekonferenz unter Vorsitz von Günter Platter (Tirol), ihre Bedenken zu Papier zu bringen: Das Verwaltungsgericht habe inhaltlich über etwas entschieden, das von hohem öffentlichem Interesse sei. Solche Interessensabwägungen sollten der Politik vorbehalten sein. Am Donnerstag erreichte ein weiterer Brief das Kanzleramt. Absender: sechs grüne Klima- und Umweltschutzlandesräte, die ihren Hauptleuten widersprachen.

Auch Nikolaus Brandtner, Präsident des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts, versteht die Aufregung nicht: „Die Politik hat über 20 Jahre darüber diskutiert. Am Ende hat sich der Gesetzgeber für dieses System entschieden.“ Die Kritik, dass sich dadurch Verfahren in die Länge ziehen, teilt er nicht. Im Gegenteil: „Wenn früher vom Unabhängigen Verwaltungssenat eine Entscheidung aufgehoben wurde, konnte die Behörde erneut entscheiden, das Prozedere konnte sich ständig wiederholen. Nun herrscht viel schneller Klarheit.“ Das aktuelle System hat laut Brandtner also einige Vorteile.

Missverständnis?

Tirols Landeshauptmann Platter (ÖVP) fühlt sich indes missverstanden. Er habe die Gerichte nie infrage stellen, sondern die Zuständigkeiten klären wollen. Das Schreiben sei von manchen bewusst falsch verstanden worden. Der Brief sei lediglich ein Anstoß zu einer Debatte im Vorfeld der
Landeshauptleutekonferenz im Mai. Auch Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) verweist auf diese Konferenz, ansonsten wollte er sich am Freitag auf VN-Anfrage nicht äußern. Vor wenigen Tagen forderte auch er, dass für Abwägungen die Politik zuständig sein sollte. Als Beispiel nannte er das millionenschwere Hochwasserschutzprojekt Rhesi: „Da geht es um Sicherheitsinteressen. Diese Entscheidung sollte der Politik obliegen.“ Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) geht mittlerweile auf Distanz. Der Vorstoß Platters sei nicht mit den anderen Landeshauptleuten abgestimmt gewesen.

Auch Bundeskanzler Christian Kern äußerte sich zur Debatte. Er wünscht sich mehr Bundeskompetenzen. So soll der Bund für Genehmigung von gewerblichen Betriebsanlagen und für UVP-Verfahren für Schienen und Straßen zuständig sein.

Die Verfahren haben früher in der Regel länger gedauert.

Nikolaus Brandtner
VN-Bericht vom Donnerstag, dem 20. April 2017.
VN-Bericht vom Donnerstag, dem 20. April 2017.

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