Große Einbruchstour endete hinter Gittern

Vorarlberg / 21.04.2017 • 22:09 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der 24-jährige Angeklagte wird von einem Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal geführt. Foto: Eckert
Der 24-jährige Angeklagte wird von einem Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal geführt. Foto: Eckert

24-Jähriger machte in 16 Monaten knapp 60.000 Euro Beute, dazu kommt immenser Sachschaden.

Feldkirch. (ec) Der junge Mann hat fünf Geschwister, zu Hause in Rumänien arbeitete er in einem Lebensmittelgeschäft. Zunächst war er in Vorarlberg bei einer Reinigungsfirma beschäftigt und wohnte bei seinem Cousin, dann ging er lieber auf Einbruchstour. Er ging dabei immer nach der gleichen Methode vor. Er kundschaftete die Objekte aus, achtete darauf, dass niemand zu Hause war und stieg ein. Türen oder Fenster brach er mit entsprechendem Werkzeug auf. Die Beute der 16 Monate kann sich sehen lassen: Schmuck, Uhren, Goldmünzen, Manschettenknöpfe, Sparschweine, Bargeld. Die Sachen verkaufte der Ganove. 58.000 Euro war die Beute, dazu kommen Tausende Euro Sachschaden.

Unmut bei Geschädigten

Viele Geschädigte sind am Freitag zur Verhandlung ins Landesgericht Feldkirch gekommen. Staatsanwalt Markus Fußenegger hat 20 vollendete und 17 versuchte Einbrüche angeklagt. Doch bald wird den Erschienenen klar: Sie müssen ihren Schaden genau beziffern, dann erkennt der Angeklagte eventuell das eine oder andere an. Doch sehen werden die Opfer keinen Cent. Besonders schmerzlich: Es handelte sich oft um Erbstücke, liebgewonnene Andenken oder Geschenke. Auch Versicherungen bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Über biologische Spuren konnte man dem Mann die Taten nachweisen; er ist in Rumänien und Frankreich mehrfach einschlägig vorbestraft.

Vier Jahre Gefängnis

Die Verteidigung versucht, die Straftaten mit Kokainsucht zu erklären. Bis zu drei Gramm habe sich der Mann täglich besorgt. „Warum hat der Angeklagte sich im Gefängnis nicht um eine Therapie bemüht?“, wundert sich der Staatsanwalt. In seinen Augen ist der Mann ein Kriminaltourist. Der Schöffensenat verurteilt den Angeklagten zu vier Jahren Gefängnis. Der Schadenersatzzuspruch an die Geschädigten hat, wie der Verteidiger richtig anmerkt, wohl eher theoretischen Charakter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren liegt die Strafe im unteren Bereich.

Der 24-jährige Angeklagte wird von einem Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal geführt. Foto: Eckert
Der 24-jährige Angeklagte wird von einem Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal geführt. Foto: Eckert

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