Breiner warnt vor Änderung

Hildegard Breiner, Obfrau des Naturschutzbundes, unterstützt die Kompetenzen der Verwaltungsgerichte.
Schwarzach. (VN) „Ist die Wirtschaft tatsächlich so einflussreich? Und sind die Politiker so kurzsichtig?“ Diese Fragen stellt sich Hildegard Breiner, Obfrau des Vorarlberger Naturschutzbunds. Auslöser ist die aktuelle Diskussion über die Einschränkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, nachdem das Bundesverwaltungsgericht den Bau der dritten Landebahn am Wiener Flughafen aus Umweltschutzgründen untersagte. „Die Gewaltenteilung ist doch geradezu ein Vorzeigemerkmal eines Rechtsstaaten, das darf auf keinen Fall mehr unterlaufen werden“, ist Breiner überzeugt.
Früher sei der Naturschutz durch das „ominöse öffentliche Interesse“ oftmals niedergebügelt worden. Aber nach der größten Reform der Nachkriegszeit gebe es seit 2012 die europarechtskonforme Berufungsmöglichkeit bei den Verwaltungsgerichten. „Es ist gut zu wissen, dass solche Einrichtungen und Gesetze im Verfassungsrang auch nicht mit kleinkarierten Versuchen von Politikern wieder umgestoßen werden können“, meint Breiner.
Die Diskussion entbrannte, nachdem die Landeshauptleutekonferenz mit einem Brief die Bundesregierung aufforderte, Interessenabwägungen und Wertentscheidungen bei öffentlichem Interesse der Politik zu überlassen. Und nicht, wie im Fall des Wiener Flughafens, einem Gericht.
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