Ein wenig Rost zu viel

Vorarlberg / 23.04.2017 • 22:35 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Autohändler wollte Kunden einen Schrotthaufen auf vier Rädern andrehen.

Dornbirn. Herrlich war er anzusehen, der Mercedes E 200, blitzblank und wie neu. Noch herrlicher erschien dem 29-jährigen Mann nur der Preis, für den das edle Gefährt von einem türkischen Autohändler angeboten wurde: nämlich für nur läppische 2400 Euro. Da jauchzte sein Herz.

Und dennoch regten sich Zweifel bei dem potenziellen Kunden. Zu günstig schien das Schnäppchen zu sein. Aber der Händler beruhigte schulterklopfend: „Ein wenig Rost, ja, aber sonst tipptopp. Wir checken unsere Autos, bevor wir sie verkaufen.“ Und vorgeführt worden sei er selbstverständlich auch.

Ankaufstest

Aber da Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist, bevorzugte der Kunde vor dem Erwerb des Mercedes eine Fahrt zum Ankaufstest beim ÖAMTC. Der Händler erwiderte, dass das „zwar übrig“ sei, aber wenn es denn unbedingt sein solle, okay.

Optimistisch und frohen Mutes führte der junge Mann den stolzen E 200 nun zum Test beim Club vor. Mit einem niederschmetternden Ergebnis, das einem Schlag ins Gesicht gleichkam: „Wenn Sie mit diesem Mercedes nur einmal auf die Autobahn fahren, ist’s zu spät!“, warnte der Kfz-Experte. So wurden beim Boliden schwerste Mängel festgestellt, eine Rostlaube durch und durch, außen hui, innen pfui.

Die Enttäuschung war dem 29-Jährigen noch als geschädigter Zeuge am Bezirksgericht Dornbirn anzumerken. Dort fand die Angelegenheit nämlich ihre Fortsetzung. Denn der Kunde hatte für den Ankaufstest inklusive Unkosten 120 Euro bezahlt. Geld, das ihm der Autohändler nicht zurückerstatten wollte. Und der deshalb wegen versuchten Betrugs vor Gericht geladen wurde, aber bei der Verhandlung durch Abwesenheit glänzte. Immerhin hatte er sich vor der Polizei dahingehend gerechtfertigt, dass er den Mercedes „von irgendjemandem gekauft habe und davon ausgegangen sei, dass er ordnungsgemäß vorgeführt war“.

Mängel verschwiegen

Anders der Zeuge: „Er hat mir gegenüber grobe Mängel kategorisch ausgeschlossen.“ Für Richter Frank Plasinger ist klar, dass der Autohändler die schweren Mängel bewusst verschwiegen hatte und sich unrechtmäßig zu bereichern versuchte. Er verurteilt den Abwesenden wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 3200 Euro in 80 Tagessätzen, drei Viertel davon jedoch bedingt auf eine Probezeit.

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