„Flüchtlinge sollen im KZ wohnen“

Vorarlberg / 25.04.2017 • 22:13 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte im Feldkircher Schwurgerichtssaal zeichnete ein kontroverses Bild von sich selbst.  Foto: Eckert
Der Angeklagte im Feldkircher Schwurgerichtssaal zeichnete ein kontroverses Bild von sich selbst. Foto: Eckert

24-Jähriger wegen Entgleisung im Internet zu Haft- und Geldstrafe verurteilt.

Feldkirch. Er verherrlicht den Nationalsozialismus und hilft den Flüchtlingen. Er nimmt sich Urlaub, um im Rahmen seiner Tätigkeit beim Wachdienst Asylwerbern zur Seite zu stehen und sie zu unterstützen.

Auf der anderen Seite bestellt er sich T-Shirts mit der Aufschrift „Nationaler Sozialist“, macht Fotos davon und schickt sie seinem Kumpel.

Seine Playstation zeigt als Profilbild ein Hakenkreuzbanner und einen Internettext mit dem Titel „Deutschland: Flüchtlinge sollen in Ex-KZ wohnen“, den er mit den Worten kommentiert: „Ja, da gehören sie hin, am besten die ‚Duschen‘ wieder in Betrieb nehmen!“. Er hat Ausländer als Freunde, sagt er als Angeklagter am Landesgericht Feldkirch. Andererseits wurden bei der Hausdurchsuchung CDs mit Nazi-Rockmusik sichergestellt. Alles in allem ein völlig kontroverses Bild, das der 24-Jährige von sich zeichnet.

Halt gesucht

Verteidiger Manuel Dietrich erklärt in seinem Plädoyer sehr klar, was zu diesen Widersprüchen geführt hat. Und auch Primar Reinhard Haller stellte fest, dass der Mann unter der Trennung seiner Eltern litt. Er war bereits als Kind dick, wurde als „Fettsack“ gehänselt, begann mit Drogenmissbrauch. Doch er schaffte seine Lehre und lernte dort den Lehrmeister auch privat kennen. Der Ostdeutsche sei ein Rechtsradikaler gewesen, aber er habe ihn gelobt, bei ihm habe er sich zugehörig gefühlt. So habe er begonnen, mit dessen Gedankengut zu sympathisieren. Auch im Prozess macht der junge Mann einen unsicheren Eindruck. Er leidet an einer psychischen Erkrankung und hat sich seit Dezember freiwillig in Rankweil in stationäre Therapie begeben. Er weint und sagt, dass es ihm leid tue, was er gemacht hat.

Unverständlich

Für Staatsanwalt Wilfried Siegele ist es unverständlich, wie man eine Zeit mit 57 Millionen Toten 80 Jahre nach der Schreckenszeit verherrlichen kann. „Das war die schlimmste Zeit in Europa, die es je gegeben hat“, so der öffentliche Ankläger. Wirkliche Reue sieht er bei dem Beschuldigten nicht. „Sie sagen zwar, Sie hätten sich von all dem distanziert, seien kein Nazi, doch ihre Taten zeichnen ein ganz anderes Bild“, so Siegele. Dass der junge Mann gerne seine CDs mit der nationalsozialistischen deutschen Rockmusik zurück hätte, erzeugt Unverständnis. „Es sind aber auch schöne Sachen drauf, die mit Wiederbetätigung gar nichts zu tun haben“, meint der Angeklagte.

Als Strafe werden sieben Monate bedingte Haft sowie 1920 Euro unbedingte Geldstrafe ausgemessen. Bewährungshilfe wird angeordnet.

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