“Ich hätte nicht zugestimmt”

Landesrätin Wiesflecker hätte sich als Opposition bei der Sozialhilfe anders verhalten.
Bregenz. Das Gesetz zur neuen Mindestsicherung wurde bereits beschlossen. Die Details werden in einer zweiten Etappe, mittels Verordnung, fixiert. Diese geht heute, Donnerstag, bis 24. Mai in Begutachtung. Im VN-Interview erklärt Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker die Eckpunkte der Verordnung, die ab 1. Juli inkraft treten soll.
Hat sich etwas am ursprünglichen Plan geändert?
Wiesflecker: Es gibt vier wesentliche Verbesserungen. Die Höchstsätze beim Wohnbedarf haben wir um bis zu 43 Euro angehoben. Außerdem hatten wir den Betrag zunächst über Familienkonstellationen definiert, nun machen wir es an der Anzahl von Personen fest. Zudem gilt die Anrechnung des Familienzuschusses erst für Bezieher ab dem 1. Juli. Und wir haben den WG-Tarif auf zwei Jahre befristet.
Wie sind die Wohnkosten geregelt?
Wiesflecker: Alleinstehende erhalten 503 Euro, vorher waren es 529 Euro. Bei zwei und drei Personen kürzen wir nicht, da ist die Grenze bereits knapp an der Armutsgefährdungsschwelle. Bei vier Personen kürzen wir um neun Prozent auf maximal 712 Euro, bei fünf Personen auf 742 Euro, alles darüber liegt bei 772 Euro.
Im Gesetz ist von Härtefällen die Rede. Was ist ein Härtefall?
Wiesflecker: Zum Beispiel wenn eine Delogierung droht oder nach einer Scheidung. Da würde es keinen Sinn ergeben, jemanden aus der Wohnung oder dem Haus zu drängen. Ein Härtefall kann es zudem auch sein, wenn absehbar ist, dass keine Berufstätigkeit mehr erwartbar ist. Bei Pensionisten könnte das zum Beispiel zutreffen.
Am Ende entscheidet der Sachbearbeiter?
Wiesflecker: Entweder wir wären noch genauer geworden, oder wir lassen ein bisschen Spielraum. Ich befürworte die zweite Variante. Das mag vielleicht zu unterschiedlichen Handhabungen führen, aber es ist mir lieber, dass auf die individuelle Situation eingegangen wird.
Und große Familien ohne Härtefälle müssen die Differenz vom Lebensunterhalt bezahlen?
Wiesflecker: Ja. Die Kürzungen der Wohnkosten liegen zwischen null und 15 Prozent. Größere Familien tun sich da ein bisschen leichter, weil sie neben den Richtsätzen auch Transferleistungen bekommen. Mit sechs Kindern erhält man 948 Euro Familienbeihilfe und einen Kinderabsetzbetrag von 350 Euro. Kinderreiche Familien liegen trotz Begrenzung der Wohnkosten noch 280 bis 300 Euro über der Armutsgefährdungsschwelle. Da ist schon ein bisschen ein Puffer.
Kinderreiche Familien gelten als besonders armutsgefährdet.
Wiesflecker: In kinderreichen Familien außerhalb der Mindestsicherung gibt es oft nur einen Gehalt. Die haben es finanziell schwieriger, weil sich die Zahl der Kinder im Gegensatz zur Mindestsicherung nicht im Gehalt abbildet. Diese Familien wollen wir übrigens auch mit den kürzlich eingeführten leistbaren Kinderbetreuungstarifen entlasten.
Hätte die Oppositionspolitikerin Katharina Wiesflecker diesem Gesetz zugestimmt?
wiesflecker: Nein, aber da hat man eine andere Rolle. Das Gesetz hat Kompromisse auf beiden Seiten abverlangt. Die ÖVP musste auf einen generellen Deckel verzichten und die Bestimmung musste verfassungsrechtskonform für alle gelten. Für uns war der Einschnitt beim Wohnen schmerzlich. Aber es kennzeichnet die Qualität einer Regierung, dass man trotz unterschiedlicher Zugänge eine Lösung findet.
Was hat sich bei den Sachleistungen geändert?
wiesflecker: In der Verordnung steht, dass der vermehrte Einsatz von Sachleistungen möglich ist. Wohnkosten sind ja Sachleistungen. Auch der günstigere Tarif in Kindergärten und das Fairticket, also die günstige Jahreskarte, zählen dazu.
Welche Sachleistungen sind noch möglich?
wiesflecker: Manche verstehen darunter Lebensmittelgutscheine, ich nicht. Sie werden in Einzelfällen ausgegeben, wenn das Ziel der Existenzsicherung dadurch stärker erreicht werden kann als mit Bargeld. Die Mindestsicherung soll aber auch eine Hilfe zur Selbsthilfe sein.
Was wäre sonst eine Sachleistung? Eine Waschmaschine?
wiesflecker: Ja, das sind Einmalleistungen. Es gibt zwar keinen Rechtsanspruch mehr auf Sonderleistungen, aber sie bleiben natürlich. Auch Möbel fallen darunter. Übrigens gebrauchte Möbel oder zumindest ganz billige, falls sie neu sind. Das sind Sachleistungen.
Andert sich bei den Sachleistungen überhaupt etwas?
wiesflecker: In der Praxis wird es wahrscheinlich nicht viele Änderungen geben.
Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.